Bebauungsplan Nr. 25 "Eckart" Änderung; Antrag zur Änderung des Bebauungsplanes für die Errichtung einer Garage für einen Traktor und Holzlagerfläche Grundstück: Flur-Nr. 299/7, 299/5, nähe Eckart Bauherr: Stefan Ostner - Änderungs- / Billigungsbeschluss -


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 29.04.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 29.04.2015 ö beschließend 4

Sachverhalt

Herr Ostner möchte eine Garage auf den Grundstücken Fl. Nrn. 299/7 und 299/5
(10,00 m x 8,00 m, Wandhöhe 3,50 m, Satteldach, Dachneigung 21°- 25°) für einen Traktor und für eine Holzlagerfläche errichten.

Das Vorhaben liegt mit einem Teil des Gebäudes auf dem Grundstück Fl. Nr. 299/5. Diese Fläche liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 25 „Eckart“ in einem Mischgebiet (MI).

Der Bebauungsplan müsste für die Errichtung der Garage geändert werden. Um die Errichtung der Garage zu ermöglichen sollte das Grundstück Fl. Nr. 299/7 in den Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 25 mit aufgenommen werden.

Die vorgesehene Fläche für die Erweiterung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans liegt im Außenbereich.

Die Kosten für die Änderung des Bebauungsplans sind vom Bauherrn zu übernehmen
(vertragliche Vereinbarung).

Der Antrag auf Änderung des Bebauungsplans Nr. 25 „Eckart“ wurde in der Bauausschusssitzung am 25.02.2015 zurückgestellt.

Es wurde mit dem Kreisbaumeister Herrn Pawlovsky und einigen Gemeinderatsmitglieder ein Ortstermin durchgeführt, um sich das Grundstück für die geplante Garage vor Ort anzusehen.

Herr Pawlovsky teilte mit, dass es sinnvoller wäre die Garage auf dem Grundstück einzeln zu errichten und nicht an das bestehende Gebäude anzubauen. Die geplante Größe der Garage wäre auch zu groß, daher sollte sie auf 10,00 m x 8,00 m reduziert werden.

Zusätzlich wurde ein erneuter Ortstermin mit der Naturschutzbehörde Herrn Busl durchgeführt.
Für Herrn Busl spricht nichts gegen die Errichtung der Garage.

Herr Pawlovsky und Herr Busl stimmen der neuen Variante für die Garage zu.






Zusätzlich wurde von dem zuständigen Architekten Herrn Wagenpfeil das Büro U-Plan beauftragt, die notwendige Ausgleichsfläche zu berechnen mit folgendem Ergebnis:


• Für die Errichtung der Garage ist ein Ausgleich von ca. 15-25m² erforderlich, der durch die Pflanzung von 2-3 Obstbäumen auf dem Wohnhausgrundstück Ostner (Flur-Nr. 299/6) oder mit der Ausgleichsmaßnahme von Herrn Eham ausgeglichen werden kann.

Beschlussvorschlag

1. Der Bauausschuss beschließt, den Bebauungsplans Nr. 25 „Eckart“ zu ändern.

                                                                              



2. Der Bauausschuss billigt den Planentwurf für die 11. Änderung des Bebauungsplans
Nr. 25 „Eckart“ für diese Änderung und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des Auslegungsverfahrens.

                                                                                      

Beschluss 1

1. Der Bauausschuss beschließt, den Bebauungsplans Nr. 25 „Eckart“ zu ändern.

                                                                             




2. Der Bauausschuss billigt den Planentwurf für die 11. Änderung des Bebauungsplans
Nr. 25 „Eckart“ für diese Änderung und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des Auslegungsverfahrens.

                                                                                     

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

Beschluss 2

1. Der Bauausschuss beschließt, den Bebauungsplans Nr. 25 „Eckart“ zu ändern.

                                                                              




2. Der Bauausschuss billigt den Planentwurf für die 11. Änderung des Bebauungsplans
Nr. 25 „Eckart“ für diese Änderung und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des Auslegungsverfahrens.

                                                                                      

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.06.2015 16:35 Uhr