Abweichung von der örtlichen Gestaltungssatzung;
Einbau eines Quergiebels im bestehenden Wohn- und Geschäftshaus
Grundstück: Flur-Nr. 650/6, Naturfreundestraße 14 c
Bauherr: Joannis Papadakis
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 29.04.2015
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Herr Papadakis beantragt, an der Südseite einen Einbau eines Quergiebels im bestehenden Wohn- und Geschäftshaus in der Naturfreundestraße 14 c in Hausham.
Das Bauvorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) in einem Mischgebiet (MI).
Der Quergiebel soll wie der Bestand eine Dachneigung von 30° erhalten.
Laut der Gestaltungssatzung müssen die Dächer von Hauptgebäuden eine Neigung zwischen 20° und 26° haben. Andere Dachformen können insbesondere zur besseren gestalterischen Einbindung des Gebäudes in den Baubestand ausnahmsweise zugelassen werden (§ 2 Abs. 4 der Gestaltungssatzung).
Es liegt eine Abweichungen von der Gestaltungssatzung vor. Für jede Abweichung muss ein sachlicher Grund vorhanden sein. Liegt dieser nicht vor kann einer Abweichung nicht zugestimmt werden.
Die Dachneigung wird wie folgt begründet:
Aufgrund des Erscheinungsbilds und der Symmetrie
sollte der neue Quergiebel dieselbe Dachneigung wir der bestehende Giebel aufweisen.
Beschlussvorschlag
Der Bauausschuss stimmt der erforderlichen Abweichung von der Gestaltungssatzung
für die Dachneigung von 30° zu.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt der erforderlichen Abweichung von der Gestaltungssatzung
für die Dachneigung von 30° zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
Datenstand vom 11.06.2015 16:35 Uhr