Abweichung von der örtlichen Gestaltungssatzung; Einbau eines Quergiebels im bestehenden Wohn- und Geschäftshaus Grundstück: Flur-Nr. 650/6, Naturfreundestraße 14 c Bauherr: Joannis Papadakis


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 29.04.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 29.04.2015 ö beschließend 9

Sachverhalt

Herr Papadakis beantragt, an der Südseite einen Einbau eines Quergiebels im bestehenden Wohn- und Geschäftshaus in der Naturfreundestraße 14 c in Hausham.

Das Bauvorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) in einem Mischgebiet (MI).

Der Quergiebel soll wie der Bestand eine Dachneigung von 30° erhalten.

Laut der Gestaltungssatzung müssen die Dächer von Hauptgebäuden eine Neigung zwischen 20° und 26° haben. Andere Dachformen können insbesondere zur besseren gestalterischen Einbindung des Gebäudes in den Baubestand ausnahmsweise zugelassen werden (§ 2 Abs. 4 der Gestaltungssatzung).

Es liegt eine Abweichungen von der Gestaltungssatzung vor. Für jede Abweichung muss ein sachlicher Grund vorhanden sein. Liegt dieser nicht vor kann einer Abweichung nicht zugestimmt werden. 

Die Dachneigung wird wie folgt begründet:

Aufgrund des Erscheinungsbilds und der Symmetrie sollte der neue Quergiebel dieselbe Dachneigung wir der bestehende Giebel aufweisen.

Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss stimmt der erforderlichen Abweichung von der Gestaltungssatzung
für die Dachneigung von 30° zu.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt der erforderlichen Abweichung von der Gestaltungssatzung
für die Dachneigung von 30° zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.06.2015 16:35 Uhr