Haushalt 2023 - Bildung eines Haushaltsausgaberestes im Bereich Straßenunterhalt
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 29.02.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Im Haushaltsplan für das Jahr 2023 sind für Straßenunterhaltsmaßnahmen in der Haushaltsstelle 6300.5100 Mittel in Höhe von gesamt 183.500 € eingestellt worden.
Bis zum Ende des Haushaltsjahres wurden davon 76.825,30 € abgerufen, so dass noch ein Betrag von 106.674,70 € verfügbar ist.
Im Verwaltungshaushalt sind anders als im Vermögenshaushalt nicht verbrauchte Ansätze nicht automatisch übertragbar. Haushaltsausgabereste können nur gebildet werden, wenn der betreffende Ansatz für übertragbar erklärt wird (§ 79 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 19 Abs. 2 Satz 1 KommHV).
In der Haushaltsplanung für 2024 sind bei 6300.5100 Mittel in Höhe von 100.000 € eingeplant.
Vorbehaltlich der Beschlussfassung zur Haushaltsverabschiedung 2024 würden dann für Zwecke der Straßenunterhaltsmaßnahmen Mittel von insgesamt 206.000 € zur Verfügung stehen.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt, die noch nicht abgerufenen Mittel für Maßnahmen des Straßenunterhaltes in Höhe von 106.674,70 € auf der Haushaltsstelle 6300.5100 aus dem Haushaltsjahr 2023 als Haushaltsausgaberest in das Jahr 2024 zu übertragen.
Datenstand vom 29.02.2024 14:47 Uhr