Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einzelgarage:
Grundstück: Flur-Nr. 1039/97, Gem. Hausham, Nähe Agatharieder Weg 1
Antragsteller: Glebke Stefan
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 25.06.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Antragsteller plant auf dem Grundstück Flur-Nr. 1039/97 die Errichtung eines Einfamilienhauses mit EG und OG mit den Maßen 11,91 m x 8,60 m und einer Wandhöhe von 5,49 m und einer Dachneigung von 25 °. Im Norden soll eine Einzelgarage mit den Maßen 5,76 m x 3,05 m und einer Wandhöhe von 2,88 m mit einer Dachneigung von 26 ° zwischen das Wohnhaus und die Grundstücksgrenze angebaut werden.
Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB in einem allgemeinen Wohngebiet. Die Abstandsflächen und die benötigten 2 Stellplätze können auf dem Grundstück nachgewiesen werden.
Mit Vorbescheid vom 23.06.2023 hat das Staatliche Bauamt den Neubau eines Wohnhauses mit Garage mit den Maßen 9 m x 6 m und einer Wandhöhe von 5,20 m als zulässig erklärt und mit Mail vom 16.04.2024 auch eine Bebauung mit den jetzt geplanten Maßen als vertretbar angesehen.
Die Zufahrt zum Grundstück ist über den Agatharieder Weg gesichert. Das Grundstück kann an die zentrale Wasserversorgung und den öffentlichen Abwasserkanal angeschlossen.
Bauplanungsrechtliche Bedenken gegen das Bauvorhaben bestehen nicht.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0
Datenstand vom 10.09.2024 07:57 Uhr