Vollzug der StVO;
Anordnung einer Sackgasse für Autofahrer an der Huberbergstraße
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 09.09.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Im Zuge der Erschließungsplanung für die Neubaugebiete an der Abwinkelbachstraße wurde entschieden, die Huberbergstraße als Sackgasse für Autofahrer auszuweisen.
Dies bedeutet, dass die Anlieger bis Hausnummer 15 noch zu Ihrem Grundstück zufahren können und die weitere Straße dann nur noch als Geh- und Radweg ausgewiesen wird (siehe TOP 2.3)
Hintergrund ist, dass der ankommende und abfließende Verkehr ausschließlich über die neu ausgebaute Abwinkelbachstaße erfolgen soll, da die Huberbergstraße nicht die notwendige Breite und den entsprechenden Ausbauzustand besitzt.
Eine Anhörung der PI Miesbach sowie des Straßenbaulastträgers fand nicht statt, da diese Verkehrsplanung bereits im Zuge des Bebauungsplans Verfahrens ersichtlich war.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, die Huberbergstraße nach dem Anwesen der Hausnummer 15 als Sackgasse auszuweisen.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, die Huberbergstraße nach dem Anwesen der Hausnummer 15 als Sackgasse auszuweisen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.11.2024 08:09 Uhr