Nutzungsänderung im DG von 3 Betriebswohneinheiten zu einer Bereitschaftswohnung der Tierklinik und einem Beherbergungsbetrieb Grundstück: Flur-Nr. 1353/141, Gem. Hausham, Brentenstraße 7a Antragsteller: Josef Eham


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 09.09.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.09.2024 ö 3

Sachverhalt

Der Antragsteller beantragt für das Dachgeschoss eine Nutzungsänderung. Anstatt der bisher drei Betriebswohneinheiten und zwei Büroeinheiten sollen jetzt noch eine Bereitschaftswohnung für die Tierklinik und vier Wohnungen als Beherbergungsbetrieb erstellt werden.

Bereits in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 22.04.2024 wurde über diesen Antrag beraten. Der Antragsteller hat jetzt einen Austauschplan und eine überarbeitete Betriebsbeschreibung des Beherbergungsbetriebs im Dachgeschoss (Stand: 09.07.2024) eingereicht.

Bei dem Beherbergungsbetrieb besteht laut Betriebsbeschreibung ein enger betrieblicher Zusammenhang mit der Tierklinik und dem Coworkingspace.
Zum typischen Erscheinungsbild eines Beherbergungsbetriebs gehören neben „hotelmäßigen“ Leistungen (Wäscheservice, Zimmerreinigung etc.) Gasträume, Büro und Empfangsbereich, eine Küche, Frühstücks- und Gemeinschaftsräume sowie weitere betrieblich benötigte Nebenräume z.B. für Reinigungsmittel, Bettwäsche usw.
Diese Räumlichkeiten stehen mit Frühstücks- und Gemeinschaftsraum sowie Empfang und Cafeteria im 1. OG zur Verfügung. Außerdem werden die „hotelmäßigen“ Leistungen angeboten – regelmäßiger Wäsche- und Handtücher-Service sowie tägliche Reinigung der Suiten. 
Die Leitung des Beherbergungsbetriebs ist an ein externes Hotelunternehmen aus der Region vergeben. Dieses Unternehmen ist für den Beherbergungsbetrieb voll verantwortlich, insbesondere für Buchungen, Empfang, Wäsche, Handtücher, Reinigung und Bestückung der Suiten mit kleinteiligen Erfrischungsgetränken und kleinen Snacks.
Zudem wird der Beherbergungsbetrieb überwiegend von Gästen genutzt, die sich in der Coworkingspace eingemietet haben sowie von Gästen, deren Tiere in der Tierklinik behandelt werden.
Somit besteht ein enger Zusammenhang zwischen den Beherbergungsgästen und der betrieblichen Nutzung des Gebäudes. Sofern keine Nachfrage aus den vorgenannten Bereichen besteht, werden die Wohnungen auch an Feriengäste vermietet.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1

Datenstand vom 15.11.2024 08:09 Uhr