Antrag von Herrn Dr. Manfred Griehl auf Nutzungsänderung und brandschutztechnische Ertüchtigung des ehemaligen Rotaform-Geländes, Fl.Nr. 1169/15, Gem. Hausham, Obere Tiefenbachstraße 1;
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 15.06.2015
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Dr. Manfred Griehl beantragt die Nutzungsänderung und brandschutztechnische Ertüchtigung des
ehemaligen „Rotaform Geländes“, Flur-Nr. 1169/15, Gemarkung Hausham, Obere Tiefenbachstr. 1.
Die Gemeinde Hausham hat am 01.10.2014 eine Satzung über die Festsetzung einer Veränderungssperre für dieses Grundstück erlassen sowie den Beschluss, einen Bebauungsplan für dieses Grundstück aufzustellen. Demzufolge dürfen Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB (Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von baulichen Anlagen) nicht durchgeführt werden. Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden. Diese Entscheidung trifft die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde.
Die beantragten brandschutztechnischen Maßnahmen
? Anbau eines Treppenhauses als 2. Fluchtweg seitlich am bisherigen Verwaltungsgebäude
? Einbau einer Brandschutzwand im 1. und 2. Obergeschoss des Verwaltungsgebäudes
? Einbau eines Tores an der Nordseite der Halle Nord
? Brandschutztüren in der Halle Mitte
widersprechen nicht dem Sinn und Zweck des geplanten Bebauungsplanes.
Diskussionsverlauf
Es wird festgestellt, dass Anträge des Herrn Dr. Griehl im Zusammenhang mit einer brandschutztechnischen Ertüchtigung und einer Nutzungsänderung vorliegen.
Diese sind jedoch nicht ausreichend begründet und nicht hinreichend konkretisiert.
Der Antragsteller erhält die Gelegenheit, dies nachzuholen.
Ein Beschluss erfolgt daher heute nicht.
Datenstand vom 31.07.2015 09:17 Uhr