Die Antragsteller planen auf dem Grundstück 1860/7 den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garagen. Das Wohnhaus ist mit den Maßen 9,50 m x 9,50 m (Grundfläche = 90,25 m²), einer Wandhöhe von 6,50 m und einer Dachneigung von 25° geplant.
Die Doppelgarage ist nördlich des Wohnhauses mit den Maßen 7,50 m x 6,50 m, einer Wandhöhe von 2,91 m und einer Dachneigung von 20° geplant.
Die Abstandsflächen können auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen werden.
Das Grundstück grenzt im Süden an das Gebiet der Ortsabrundungssatzung „Lehenweg“, das als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen ist, an.
Bereits im Jahr 2004 hat das Landratsamt Miesbach bei Prüfung eines Vorbescheids für ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage festgestellt, dass aufgrund des Bahndamms das Grundstück als eine Baulücke in der vorhandenen Bebauung anzusehen ist und somit nicht mehr dem Außenbereich zugerechnet werden kann.
Bei den umliegenden Gebäuden liegt die Grundfläche zwischen 106,4 m² und 176 m² und die Wandhöhen liegen zwischen 4,48 m und 7,45 m.
Das Gebäude fügt sich insgesamt in die nähere Umgebung ein, bauplanungsrechtlich bestehen gegen das Bauvorhaben keine Bedenken.
Auf dem Grundstück befindet sich eine Pumpstation für den öffentlichen Abwasserkanal. Die Vorgaben und Auflagen des ZAS zur Sicherung dieser Anlage sind entsprechend zu beachten.
Die Erschließung des Grundstücks über den Lehenweg ist gesichert. Außerdem kann das Grundstück an die gemeindliche Wasserversorgung und den öffentlichen Abwasserkanal angeschlossen werden.