Neubau einer Hackschnitzelheizung mit Lager und Garage Grundstück: Flur-Nr. 274, Gem. Hausham, Ed 22 1/2 Antragsteller: Andreas Dietrich


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 04.02.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 04.02.2025 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Antragsteller plant auf dem Grundstück Flur-Nr. 274 den Neubau einer Hackschnitzelheizung mit Lager und Garage. Im Antrag auf Vorbescheid ist das Gebäude ist mit den Maßen 12 m x 7 m und einer Wandhöhe im Norden von 5,27 m und einer Wandhöhe im Süden von 3,77 m geplant. Die unterschiedlichen Wandhöhen ergeben sich dadurch, dass ein außenmittiger First geplant ist. Die Dachneigung soll 28° betragen.
Durch den neu geplanten Radweg entlang der St 2076 beträgt die sichtbare Wandhöhe an der Nordseite ca. 4 m.

Das Grundstück liegt nach dem rechtsgültigen Flächennutzungsplan der Gemeinde in einem Gebiet für die Landwirtschaft. Aufgrund der Lage des Grundstücks handelt es sich hier um einen Außenbereich, der im Geltungsbereich des Landschaftsschutzgebiets „Egartenlandschaft um Miesbach“ liegt.
Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die Erschließung gesichert ist und wenn es sich um ein privilegiertes Vorhaben i.S.v. § 35 Abs. 1 BauGB handelt. Dies ist bei einem Gebäude für eine Hackschnitzelheizung mit Lager und Garagen und einer PV-Anlage auf dem Dach, die überwiegend der energetischen Versorgung des eigenen Grundstücks dient, nicht der Fall. Allerdings können gemäß § 35 Abs. 2 BauGB sonstige Vorhaben im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.
Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange ist für das Gebäude für die Hackschnitzelheizung nicht erkennbar, zumal das geplante Vorhaben der künftigen Wärmeversorgung mit nachwachsenden Ressourcen dient (§ 2 EEG i.V.m. § 29 Abs. 2 BauGB).
Zudem handelt es sich bei dem Grundstück um ein bereits bebautes Grundstück. An der Stelle des neuen Gebäudes ist derzeit bereits ein Nebengebäude vorhanden, das im Zuge des Neubaus entfernt werden soll.

Gemäß § 3 Abs. 3 der Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes sind Dächer nur als Satteldächer mit mittigem First zulässig. Außerdem müssen gemäß Abs. 4 der Satzung Dächer von Hauptgebäuden eine Neigung zwischen 18 und 26 Grad haben.
Der Antragsteller beantragt hierfür isolierte Abweichungen von den örtlichen Bauvorschriften und begründet dies wie folgt: „Das geplante Gebäude soll nicht nur mit Hackschnitzelheizung das Wohnhaus versorgen sondern wegen der günstigen Lage und Ausrichtung auch mit einer PV Anlage Strom produzieren. Um möglichst viel Fläche zu bekommen soll die nach Süden ausgerichtete Dachfläche durch den außermittigen First vergrößert werden. Im ländlichen Raum ist diese Bauart des Stadls nicht untypisch. Durch den geplanten Radweg rückt die Böschung näher an die Grenze, somit fügt sich die höhere Gebäudeseite gut in das Gelände ein und das Gebäude erscheint von der Straße aus betrachtet niedriger.

An der bestehenden Erschließung des Grundstücks über die Staatsstraße 2076 wird keine Änderung vorgenommen.

Aus Sicht der Verwaltung bestehen bauplanungsrechtlich gegen den beantragen Neubau keine Bedenken.

Beschlussvorschlag

Beschluss 1:
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.

Beschluss 2:
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Antrag auf isolierte Abweichung von § 3 Abs. 3 der Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes über die Errichtung eines außermittigen Firstes zu.

Beschluss3:
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Antrag auf isolierte Abweichung von § 3 Abs. 4 der Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes über die Neigung des Daches von 28° zu.

Beschluss 1

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Antrag auf isolierte Abweichung von § 3 Abs. 3 der Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes über die Errichtung eines außermittigen Firstes zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Antrag auf isolierte Abweichung von § 3 Abs. 4 der Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes über die Neigung des Daches von 28° zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.04.2025 07:34 Uhr