Bebauungsplan Nr. 35 "Am Sportplatz/Alpengasthof Glück Auf", 1. Änderung; Grundstück Fl.Nr. 712/1, Am Sportplatz 1 - Satzungsbeschluss -


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 30.07.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 30.07.2015 ö beschließend 8.2

Sachverhalt

Mit Beschluss vom 12.02.2015 hat der Gemeinderat die 1. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 35 „Am Sportplatz/ Alpengasthof „Glück Auf“ beschlossen. Dabei wurde ein vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB gewählt und durchgeführt.

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanentwurfs Nr. 35 „Am Sportplatz / Alpengasthof „Glück Auf““ in der Planfassung vom 30.03.2015/08.05.2015 mit der dazugehörigen Begründung lag in der Zeit vom 27.05.2015 bis einschließlich 30.06.2015 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus. Gleichzeitig fand die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange bis zum 30.06.2015 gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB statt.


Behandlung sowie Ergebnis des Auslegungsverfahrens:

Beteiligung der Träger öffentlicher Belange:

Alle beteiligten Träger öffentlicher Belange haben sich nicht geäußert bzw. mitgeteilt,
keine Stellungnahme abgeben zu wollen.

Unterrichtung der Öffentlichkeit:
Von Seiten der Mitbürger wurden keine Stellungnahmen abgegeben.

Aufgrund dessen, dass keine Stellungnahmen oder Äußerungen eingegangen sind, kann nachfolgend genannter Satzungsbeschluss gefasst werden.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt den ausgearbeiteten Entwurf durch das Büro Freiräume – Architekturbüro, Dipl. Ing. Franz Holzer, Schliersee, zum Bebauungsplan Nr. 35 „Am Sportplatz – Alpengasthof Glück Auf“ – 1. Änderung in der Fassung vom 08.05.2015 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den ausgearbeiteten Entwurf durch das Büro Freiräume – Architekturbüro, Dipl. Ing. Franz Holzer, Schliersee, zum Bebauungsplan Nr. 35 „Am Sportplatz – Alpengasthof Glück Auf“ – 1. Änderung in der Fassung vom 08.05.2015 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.


Gemeinderätin Ria Röpfl war kurzzeitig nicht anwesend.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.09.2015 13:53 Uhr