Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 30.07.2015
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
In der Bauausschusssitzung vom 29.04.2015 Nr. 14 nö) wurde der Beschluss gefasst, diese Teilfläche von ca. 680 m² aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 2 „Feriendorf Holz“ herauszunehmen und in den Bebauungsplan Nr. 24 „Am Tiefenbach“ aufzunehmen und zu überplanen.
Es ist möglich, dieses Grundstück mit einem Einfamilienhaus mit Garage zu bebauen (siehe Anlage – Probezeichnungen von Frau Grill). Die Versorgungsleitungen Wasser, Kanal, Gas, Strom befinden sich am Rand oder auch außerhalb des Grundstücks. Bezüglich des Gerinnes, das ebenfalls am Rand des Grundstücks verläuft, wurden folgende Erkundigungen eingeholt:
1.
Telefongespräch am 23.06.2015, 10.30 Uhr, mit Herrn Smettan von der Firma BG Ingenieur GmbH, der im Jahr 2012 das Baugrundachten für das Feriendorf Holz erstellt hat.
Besagtes Grundstück ist in Bezug auf das Oberflächenwasser und die Hangvernässung nicht anders zu bewerten als die übrigen Grundstücke. Zu beachten ist lediglich, dass das Gerinne durch bauliche Maßnahmen nicht beeinträchtigt wird, d.h. keine Verrohrung oder Überbauung. Empfehlenswert ist, das Gerinne einzutiefen, d.h. entweder durch Ausgraben tiefer gestalten oder seitlich einen Erdwall anbringen und die laufende Pflege des Gerinnes. Dies sollte als Auflage für den Bauwerber in der Baugenehmigung festgehalten werden ebenso wie der Hinweis, dass aufgrund des Hangbereiches die durch die Hanglage entstehenden üblichen Vernässungen hinzunehmen sind.
2.
Ortsbegehung am 14.07.2015, 14.30 Uhr, mit Herrn Hönigs vom LRA Miesbach, Abteilung Wasserwirtschaft.
Das Gerinne führt zum Zeitpunkt der Besichtigung kein Wasser.
Herr Hönigs teilt die Auffassung von Herrn Smettan und sieht in dem Gerinne ebenfalls keinen Hinderungsgrund für eine Bebauung des Grundstückes. Das Gerinne ist in seiner Tiefe zu belassen – es liegt momentan ca. 1,5 Meter unterhalb der übrigen Geländeoberfläche – und diese Höhendifferenz sollte auch bei einer Änderung der Höhenlage aufgrund Bebauung bestehen bleiben. Ein Abstand von mind. 2 Metern zwischen Baukörper und Gerinne ist einzuhalten. Herr Hönigs empfiehlt dem Bauwerber, an der hangaufwärts gelegenen Grundstücksgrenze eine Drainage anzubringen und verweist im Ü
brigen auf die Empfehlungen von Herrn Smettan.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag 1:
Der Gemeinderat beschließt, die Teilfläche aus dem Grundstück Fl.Nr. 1214/8, Gemarkung Hausham, aus dem Bebauungsplan Nr. 2 „Feriendorf Holz“ herauszunehmen und mit einem Baurecht in den Bebauungsplan Nr. 24 „Am Tiefenbach“ aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis ______ : ______
Beschlussvorschlag 2:
Der Gemeinderat beschließt, das Grundstück zu veräußern und beauftragt den Bürgermeister, mit den Interessenten Kontakt aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis ______ : ______
Beschluss 1
Der Gemeinderat beschließt, die Teilfläche aus dem Grundstück Fl.Nr. 1214/8, Gemarkung Hausham, aus dem Bebauungsplan Nr. 2 „Feriendorf Holz“ herauszunehmen und mit einem Baurecht in den Bebauungsplan Nr. 24 „Am Tiefenbach“ aufzunehmen.
Gemeinderat Günter Ploschka war kurzzeitig nicht anwesend.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Gemeinderat beschließt, das Grundstück zu veräußern und beauftragt den Bürgermeister, mit den Interessenten, nach vorheriger Ausschreibung, Kontakt aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 22.09.2015 13:53 Uhr