Bebauungsplan Nr. 37 "Rotaform"; Grundstück Fl.Nr. 1169/15, Gemarkung Hausham, Obere Tiefenbachstraße 1 - Aufstellungsbeschluss -


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 21.09.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.09.2015 ö beschließend 3.1

Sachverhalt

Der 1. Bürgermeister Herr Zangenfeind hat im Rahmen einer dringlichen Anordnung (Art. 37 Abs. 3 Satz 1 GO) am 01.10.2014 die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Grundstück Fl.Nr. 1169/15, Gemarkung Hausham, Obere Tiefenbachstraße 1 erlassen. Ziel der Bauleitplanung ist u.a. die Erhaltung des Grundstückes für eine gewerbliche Nutzung und die Festlegung der Art der baulichen Nutzung als „Gewerbegebiet“, wie auch im Flächennutzungsplan der Gemeinde Hausham dargestellt. Ein konkreter Bebauungsplan liegt noch nicht vor.
Ebenfalls am 01.10.2014  wurde zur Sicherung der Planung eine Veränderungssperre verhängt, nachdem bekannt wurde, dass die Regierung von Oberbayern die Unterbringung von Asylbewerbern im Rotaform-Gebäude plane. Betriebe, die zu Wohnzwecken oder wohnähnlich genutzt werden, sind im Gewerbegebiet, in dem das Wohnen grundsätzlich nicht vorgesehen ist, unzulässig, da sie dem Gebietscharakter des Gewerbegebiets nicht entsprechen (BVerwG Urt. V. 29.04.1992 zu § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO). Auch die Rechtsprechung zu § 8 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO – Anlagen für soziale und gesundheitliche Zwecke – spricht von einer Unzulässigkeit von Asylunterkünften in Gewerbegebieten. Die Ausnahmeregelung des § 246 Abs. 10 BauGB, wonach Unterkünfte für Asylbewerber in Gewerbegebieten zugelassen werden können, greift hier nicht, da die Ausnahme mit öffentlichen Belangen vereinbar sein muss. Die Unterbringung von Asylbewerbern auf unbestimmte Zeit widerspricht aber gerade den Zielen der Gemeinde Hausham, das Grundstück weiterhin für gewerbliche Zwecke zu nutzen.

Nunmehr hat der Grundstückseigentümer Herr Dr. Manfred Griehl in Absprache mit dem künftigen Mieter des Gebäudes, der Firma Moralt AG einen Bauantrag gestellt. Dieser sieht die Nutzungsänderung von einer Druckerei in einen Holz verarbeitenden Betrieb vor sowie brandschutztechnische Maßnahmen und die Errichtung einer zusätzlichen Lagerhalle. Da es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt und die Größe der Grundfläche insgesamt weniger als 20.000 m² umfasst, kann der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufgestellt werden.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, den Bebauungsplan Nr. 37 „Rotaform“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufzustellen und beauftragt die Verwaltung, das Bauleitplanverfahren auf der Grundlage der von Dr. Manfred Griehl am 21.09.2015
vorgelegten Bauanträge einzuleiten.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den Bebauungsplan Nr. 37 „Rotaform“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufzustellen und beauftragt die Verwaltung, das Bauleitplanverfahren auf der Grundlage der von Dr. Manfred Griehl am 21.09.2015
vorgelegten Bauanträge einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.10.2015 09:34 Uhr