Bebauungspläne Nr. 32 "Ortszentrum an der Tegernseer Straße" und Nr. 34 "Nahversorgung an der Tegernseer Straße"; - Änderung der bestehenden Bebauungspläne - Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 21.09.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.09.2015 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Bebauungspläne Nr. 32 „Ortszentrum an der Tegernseer Straße“ und Nr. 34 „Nahversorgung an der Tegernseer Straße“ wurden jeweils in der Sitzung des Gemeinderates vom 22.12.2014 als Satzung beschlossen. Ziel der beiden Bebauungspläne ist, im Ortszentrum ein Gebiet zu schaffen, das die Nahversorgung der Bevölkerung mittels großflächigem Einzelhandel, Dienstleistungen und Büros sicherstellt und gleichzeitig Wohnraum bietet. Dieses Konzept wurde auf Wunsch des Bauherrn von einem von ihm beauftragten Architekturbüro grundlegend überarbeitet. Hierbei ergab sich, dass die Zusammenlegung der beiden Bebauungspläne zu einem einzigen Bebauungsplan sinnvoll erscheint. Der neue Planentwurf wurde den Mitgliedern des Bauausschusses, den Fraktionssprechern und dem Kreisbaumeister am 09.06.2015 mit einer Präsentation des Modells und der Pläne ausführlich erläutert.
Architekt Bernhard Landbrecht stellt dem gesamten Gremium nochmals die geänderte Planung vor. In einer ausgiebigen Diskussion hat der Gemeinderat alle Vor- und Nachteile der bisherigen sowie der neuen Planung angesprochen.
Der Bauherr beabsichtigt aber die Realisierung dieses neuen Modells und stellt daher den
Antrag auf Änderung der beiden B ebauungspläne. Sowohl der räumliche Geltungsbereich als auch die Ziele der beiden Bebauungspläne bleiben unberührt. Ebenfalls unverändert bleibt die Art der baulichen Nutzung – das Baugebiet wird weiterhin als „Sondergebiet für Handel und Wohnen“ dargestellt. Da sich die Planung von den bisherigen Planungen aber grundlegend in der Gestaltung unterscheidet, ist die Aufstellung eines neuen „Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes“ sinnvoll. Voraussetzung hierfür ist gemäß § 12 BauGB die Ausarbeitung eines neuen Vorhaben- und Erschließungsplan sowie eines neuen Durchführungsvertrages.
Auf eine erneute „Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls im Rahmen der Feststellung der Umweltverträglichkeitsprüfung“ kann verzichtet werden, da sich der räumliche Geltungsbereich und die Größe der gewerblichen Nutzung nicht ändern.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes Nr. 36 „Ortszentrum mit Nahversorgung an der Tegernseer Straße“. Dieser Bebauungsplan soll als vorhabenbezogener Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Durchführungsvertrag zum Vorhaben- und Erschließungsplan auszuarbeiten.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes Nr. 36 „Ortszentrum mit Nahversorgung an der Tegernseer Straße“. Dieser Bebauungsplan soll als vorhabenbezogener Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Durchführungsvertrag zum Vorhaben- und Erschließungsplan auszuarbeiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 6

Datenstand vom 23.10.2015 09:34 Uhr