Der Gemeinderat hat mit öffentlichem Beschluss vom 21.09.2015 beschlossen, den Bebau-ungsplan Nr. 8 „Gewerbegebiet III“ zu ändern.
Der Bebauungsplan soll auf Wunsch des Bauherrn geändert werden, um an der Westseite des Wohn- und Geschäftshauses einen Balkon im gleichen Stil anzubringen wie an der Ostseite des Hauses. Daher sollen die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes unter 5.1.2 Maß der baulichen Nutzung ergänzt werden durch folgenden Satz:
Balkone sind außerhalb der umlaufenden Baugrenzen zulässig, wenn ihre Abstandsflächen gemäß der BayBO auf dem jeweiligen Grundstück eingehalten werden.
Ein entsprechender Entwurf für die 3. Änderung des Bebauungsplanes wurde in der Sitzung am 21.09.2015 bereits gebilligt.
A.) Ergebnis des Auslegungsverfahrens
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
1.) Stellungnahme des Landratsamtes Miesbach, Untere Straßenverkehrsbehörde; Stellungnahme vom 09.10.2015
Aus Sicht des Landratsamtes Miesbach, Fachbereich Straßenverkehr / Untere Straßen-verkehrsbehörde bestehen grds. keine Einwände gegen die beabsichtigte Planung.
Für die Anlage des Fuß- und Radweges wird auf die „Empfehlungen für Radverkehrs-anlagen“ (ERA 2010) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Arbeitsgruppe Straßenentwurf, verwiesen, die als Mindestmaß eine Breite von 2,50 m, noch besser eine Breite von 3,00 m empfehlen.
Stellungnahme der Gemeinde:
Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.
2.) Die weiteren beteiligten Träger öffentlicher Belange haben sich nicht geäußert bzw. mitgeteilt, keine Stellungnahme abgeben zu wollen.
Unterrichtung der Öffentlichkeit
Von Seiten der Mitbürger wurde keine Stellungnahme abgegeben.