Vollzug der Straßenverkehrsgesetze; Anordnung von verschiedenen Maßnahmen aufgrund der vergangenen Verkehrsschau


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Hauptverwaltungsausschusses, 19.11.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptverwaltungsausschuss Sitzung des Hauptverwaltungsausschusses 19.11.2015 ö beschließend 4

Sachverhalt

Bei der vergangenen Verkehrsschau wurden von der PI Miesbach bzw. dem Landratsamt Miesbach mehrere Änderungen der derzeitigen Beschilderung im gesamten Gemeindebereich der Gemeinde Hausham angeordnet bzw. bemängelt.
Um diese Mängel bzw. Regelungen rechtssicher anzupassen, werden nachfolgende Straßenzüge mit dessen Mangel kurz erläutert.

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, diese Änderungen, wie in der Verkehrsschau bemängelt, zu vollziehen.

Beschlussvorschlag

Der HVA der Gemeinde Hausham beschließt, nachfolgend genannte Regelungen am örtlichen Verkehrsnetz aufgrund der vergangenen Verkehrsschau zu ändern:

Ort
Regelung
Mangel in Worten erläutert

Poschmühle
Sackgasse VZ 357, VZ 260
VZ 260 entfernen, VZ 357 mit Radfahrer/Fußgänger
Bahnradweg
VZ 205 klein
Kleines VZ 205 anbringen
Brentenstraße
-        FGÜ beidseitig beschildern
-        Vorhandenen VZ 301 entfernen
-        FGÜ links und rechts
-        Gesamte Straße mit VZ 306 beschildern

Alte Miesbacher Straße
VZ 30 anbringen
Zone 30 beim Friedhof
vom Norden her / Anfang und Ende

Zone 30 von Süden her / nach Einmündung Schmidweg

VZ 357
Durchlässigkeit für Radfahrer herstellen
Rainer Straße
VZ 283 entfernen
VZ 136-20
besteht keine Notwendigkeit mehr


Nagelbachstraße
VZ 260 entfernen
besteht keine Notwendigkeit mehr
Naturfreundestraße
Einmündungsbereiche alle mit Grenzmarkierungen versehen; Zickzacklinien zu VZ 299 (Halte- und Parkverbot) – 5 m Bereich


FGÜ im Bereich Montessori
VZ des FGÜ sind beidseitig anzubringen
Geißstraße
Vom Süden her auf der linken Seite 30er Zonen Schild
Beidseitiges Zonenschild aufstellen (vom Süden her kommend) und Markierung 30 km/h aufspritzen

Beschluss

Der HVA der Gemeinde Hausham beschließt, nachfolgend genannte Regelungen am örtlichen Verkehrsnetz aufgrund der vergangenen Verkehrsschau zu ändern:

Ort
Regelung
Mangel in Worten erläutert

Poschmühle
Sackgasse VZ 357, VZ 260
VZ 260 entfernen, VZ 357 mit Radfahrer/Fußgänger
Bahnradweg
VZ 205 klein
Kleines VZ 205 anbringen
Brentenstraße
-        FGÜ beidseitig beschildern
-        Vorhandenen VZ 301 entfernen
-        FGÜ links und rechts
-        Gesamte Straße mit VZ 306 beschildern

Alte Miesbacher Straße
VZ 30 anbringen
Zone 30 beim Friedhof
vom Norden her / Anfang und Ende

Zone 30 von Süden her / nach Einmündung Schmidweg

VZ 357
Durchlässigkeit für Radfahrer herstellen
Rainer Straße
VZ 283 entfernen
VZ 136-20
besteht keine Notwendigkeit mehr


Nagelbachstraße
VZ 260 entfernen
besteht keine Notwendigkeit mehr
Naturfreundestraße
Einmündungsbereiche alle mit Grenzmarkierungen versehen; Zickzacklinien zu VZ 299 (Halte- und Parkverbot) – 5 m Bereich


FGÜ im Bereich Montessori
VZ des FGÜ sind beidseitig anzubringen
Geißstraße
Vom Süden her auf der linken Seite 30er Zonen Schild
Beidseitiges Zonenschild aufstellen (vom Süden her kommend) und Markierung 30 km/h aufspritzen

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.12.2015 11:39 Uhr