Vollzug der Baugesetze;
Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau an das bestehende Zweifamilienhaus auf der Fl.Nr. 666/1 der Gemarkung Hausham, Schlierachstraße 26
Antragsteller: Wies Verena, Krätzer Leite 18, 83734 Hausham
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 30.09.2015
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Antragstellerin beabsichtigt, an das bestehende Zweifamilienhaus in nordwestlicher Richtung einen Anbau zu erstellen. Der Anbau wird im Bereich des Bestandes der Familie Wies errichtet. Die Höhe des Anbaus wird konform dem Bestand mit 5,50 m angegeben (Schnittpunkt Dachhaut mit Wand).
Die Dachneigung des Anbaus beträgt 25° und wird als Pfettendachstuhl mit mittigem First ausgebildet.
Die Anzahl der Wohneinheiten ändert sich nicht. Somit sind die vorhandenen Stellplätze ausreichend (Planfassung vom Juli 2015).
Das Vorhaben liegt im Innenbereich in einem reinen Wohngebiet. Ein Bebauungsplan existiert für dieses Gebiet nicht. Es ist nach Art und Maß der baulichen Nutzung planungsrechtlich zulässig. Die zulässige GFZ wird durch den Anbau nicht überschritten. Abweichungen von der Örtlichen Gestaltungssatzung der Gemeinde Hausham sind bei den vorgelegten Planunterlagen nicht ersichtlich. Abwasserbeseitigung sowie Wasserversorgung sind gesichert.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB nach Maßgabe der vorliegenden Pläne (Fassung Juli 2015)
Abstimmung _____ : _____
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB nach Maßgabe der vorliegenden Pläne (Fassung Juli 2015)
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
Datenstand vom 16.12.2015 12:01 Uhr