Vollzug der Baugesetze; Bebauungsplan Nr. 22 "Schlierachstraße" Bauantrag (Tektur) zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage und Verschiebung der Baugrenzen, Antrag auf Änderung des bestehenden Bebauungsplanes Nr. 22 "Schlierachstraße" - 2. Änderung; Grundstücke Fl.Nrn. 683/15 und 683/16, jeweils Gemarkung Hausham, An der Schlierachstraße; Antragsteller: IB Haus- und Grundbesitz Immobilien hier: Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 30.09.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 30.09.2015 ö beschließend 4.1

Sachverhalt

Der Bau- und Umweltausschuss hat bereits mit öffentlichem Beschluss vom 15.07.2015 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 22 „Schlierachstraße“ zu ändern.
Mit dieser 3. Änderung soll dem Antragsteller wie im Betreff genannt,  ermöglicht werden, die beiden bereits genehmigten beantragten Bauvorhaben mit einer geringfügigen Baugrenzenverschiebung zu errichten.

Die Firma IB Haus- und Grundbesitz Immobilien beantragt den Neubau eines Einfamilienhauses (Haus 2) samt Garage mit einer geringen Verschiebung der Baugrenzen (Tektur 1), wobei sich die festgelegte maximale bebaubare Grundfläche des Hauses nicht ändert.

Bei Haus 3 (Einfamilienhaus samt Garage) wird ebenfalls aufgrund der Errichtung eines Wintergartens und eines Balkons eine Tektur eingereicht. Auch bei dieser Tektur werden nur geringfügig die Baugrenzen verschoben.

Ein entsprechender Planentwurf für die Änderung des Bebauungsplanes wurde vom Bauausschuss in gleicher Sitzung bereits gebilligt.

Beide Bauvorhaben widersprechen den derzeitigen planerischen Festsetzungen in der aktuellen Fassung Nr. 22 „Schlierachstraße“ – 2. Änderung. Daher wurde der Bebauungsplan aufgrund dieser beiden Tekturen bzgl. der Baugrenzen von Haus 2 und 3 in der 3. Änderung entsprechend angepasst.

Die gesamten Kosten sind vom Antragsteller zu tragen.






A.)         Ergebnis des Auslegungsverfahrens

Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

1.)        Stellungnahme des Landratsamtes Miesbach, Fachbereich Architektur,        Städtebau, Denkmalschutz; Stellungnahme vom 19.08.2015

Aus Sicht des Landratsamtes Miesbach, Fachbereich Architektur, Städtebau, Denkmalschutz wird keine Äußerung abgegeben.

Stellungnahme der Gemeinde:
Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham nimmt dies zur Kenntnis.

2.)        Stellungnahme des Landratsamtes Miesbach, Untere Straßenverkehrsbehörde; Stellungnahme vom 18.08.2015

Aus Sicht des Landratsamtes Miesbach, Fachbereich Straßenverkehr / Untere Straßenverkehrsbehörde bestehen grds. keine Einwände gegen die beabsichtigte Planung.

Bei der Ausweisung der Stellplätze ist jedoch eine ausreichende Größe der Parkstände zu fordern.
Insofern wird auf die „Richtlinie für die Anlagen von Stadtstraßen“ (RASt 06) sowie vor allem auf die Empfehlungen für Anlagen des ruhenden Verkehrs (EAR 05) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Arbeitsgruppe Straßenentwurf,  verwiesen, die bei Schräg- oder Senkrechtaufstellung als Mindestmaße eine Breite von 2,50 m und eine Länge von 5,00 m vorsehen bzw. bei Längsaufstellung eine Breite von 2,00 m und eine Länge von 5,20 m (ohne Markierung) bzw. 5,70 m (mit Markierung).


3.)        Stellungnahme des Landratsamtes Miesbach, Untere Immissionsschutzbehörde; Stellungnahme vom 03.09.2015

Aus Sicht des Landratsamtes Miesbach, Untere Immissionsschutzbehörde, werden keine Bedenken geäußert.

Stellungnahme der Gemeinde:
Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham nimmt dies zur Kenntnis.




4.)        Stellungnahme des Landratsamtes Miesbach, Fachbereich 32 – Wasserrecht – Bodenschutzrecht; Stellungnahme vom 08.09.2015

Aus Sicht des Landratsamtes Miesbach, Fachbereich 32 – Wasserecht - Bodenschutzrecht, werden keine Bedenken geäußert.

Stellungnahme der Gemeinde:
Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham nimmt dies zur Kenntnis.



5.)        Stellungnahme des Landratsamtes Miesbach, Untere Naturschutzbehörde; Stellungnahme vom 18.08.2015

Aus Sicht des Landratsamtes Miesbach, Untere Naturschutzbehörde, werden keine Bedenken geäußert.

Stellungnahme der Gemeinde:
Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham nimmt dies zur Kenntnis.


Unterrichtung der Öffentlichkeit

Von Seiten der Mitbürger wurde keine Stellungnahme abgegeben.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham nimmt Kenntnis vom Anhörungsverfahren nach §§3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB i.V. mit § 13 BauGB und beschließt den ausgearbeiteten Entwurf des Architekturbüros Alfred Siebeneicher (Dipl. Ing. Architekt), Marktstraße 6, 83734 Hausham, zum Bebauungsplan Nr. 22 „Schlierachstraße“ – 3. Änderung in der Fassung vom 06.07.2015  als Satzung.

Sämtliche Kosten sind vom Antragsteller zu tragen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham nimmt Kenntnis vom Anhörungsverfahren nach §§3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB i.V. mit § 13 BauGB und beschließt den ausgearbeiteten Entwurf des Architekturbüros Alfred Siebeneicher (Dipl. Ing. Architekt), Marktstraße 6, 83734 Hausham, zum Bebauungsplan Nr. 22 „Schlierachstraße“ – 3. Änderung in der Fassung vom 06.07.2015  als Satzung.

Sämtliche Kosten sind vom Antragsteller zu tragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.12.2015 12:01 Uhr