Abweichung von der örtlichen Gestaltungssatzung; Farbliche Gestaltung der Dacheindeckung am bestehenden Wohnhaus Grundstück: Flur-Nr. 1249/6, Gemarkung Hausham, Holz 80 e Bauherr: Gregor und Susanne Weigl


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 10.12.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 10.12.2015 ö beschließend 9

Sachverhalt

Bei einer Ortsbesichtigung wurde festgestellt, dass die Farbe der Dacheindeckung nicht konform mit der Örtlichen Gestaltungssatzung der Gemeinde Hausham ist. In den eingereichten Baugenehmigungsunterlagen, die im Genehmigungsfreistellungsverfahren nach Art. 58 BayBO behandelt wurden, wurde jedoch die passende farbliche Dachgestaltung genannt, so dass die farbliche Abweichung zur Gestaltungssatzung erst jetzt vor Ort festgestellt wurde.
Bei einem Termin mit der Bauwerberin wurde die Thematik diskutiert und Lösungsvorschläge erörtert.

Nach Rücksprache mit dem damaligen Dachdecker durch den Bauherrn wären die Kosten für die Abdeckung und die neue Erstellung des Daches doppelt so hoch wie die herkömmlichen Deckungskosten. Dazu kämen Gerüst- und Deponiekosten. Als Gesamtkosten würden demnach die Bauherren bei einer neuen Eindeckung mit satzungskonformen Dachziegel etwa mit 17.000,00 € belastet. Diese Summe würde sich aus neuen Dachziegeln, Gerüstkosten und Deponiekosten für die Altziegel zusammensetzen.
Eine Neueinfärbung / Beschichtung der jetzigen Dachfläche ist leider nicht möglich.  Eine Einfärbung wäre nur bei Betondachsteinen (vor Ort) möglich.

Anzumerken ist noch, dass die derzeit angebrachten Dachziegel nach Auskunft des Dachdeckers noch nachdunkeln und somit nach gewisser Zeit ein Unterschied zu der vorgeschriebenen Ziegelfarbe (Satzung) kaum mehr feststellbar sein wird.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham erteilt nach  Abwägung aller Vor- und Nachteile die Abweichung von der örtlichen Gestaltungssatzung der Gemeinde Hausham für die farbliche Gestaltung der Dacheindeckung (§ 2 Nr. 5) in der jetzigen Farbe „Terracotta“.

Die Entscheidung beruht auf dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, da die Nachteile, die mit der Tatsache der falschen farblichen Eindeckung und den damit verbundenen Kosten der Neueindeckung der Dachfläche verbunden sind, die Vorteile nicht  überwiegen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham erteilt nach  Abwägung aller Vor- und Nachteile die Abweichung von der örtlichen Gestaltungssatzung der Gemeinde Hausham für die farbliche Gestaltung der Dacheindeckung (§ 2 Nr. 5) in der jetzigen Farbe „Terracotta“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 6

Datenstand vom 26.07.2017 07:35 Uhr