Bebauungsplan Nr. 38, "Industriegebiet", Grundstück Fl.Nr. 1103/17, Gem. Hausham, Industriestraße 8 und 9; Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 18.04.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.04.2016 ö beschließend 7

Sachverhalt

In seiner Sitzung am 17.03.2016 wurde dem Gemeinderat das geplante Gewerbeprojekt der Firma Vantex Technologies GmbH vorgestellt.
Die Firma Vantex möchte auf dem Grundstück Flur-Nr. 1103/17, Industriestraße 8, 9 Produktionsgebäude für eine Spinnerei errichten, wodurch bis zu 300 neue Arbeitsplätze entstehen sollen. Das bereits bestehende Gebäude wird momentan noch von der Firma Sixtus genutzt und ist insgesamt für das geplante Vorhaben zu klein.
Deshalb soll in einem ersten Bauabschnitt im südlichen noch unbebauten Grundstücksteil ein Gebäudekomplex mit den Außenmaßen 40,00 x 45,00 m und einer Höhe von 10,70 m errichtet werden.
Im zweiten Bauabschnitt im Jahr 2018/19 ist geplant, den momentan bestehenden Gebäudekomplex abzureißen und durch zwei Hallen mit den Außenmaßen 40,00 x 50,00 m und 65,00 x 30,00 m, Wandhöhe jeweils 10,70 m zu ersetzen. Die beiden Bauabschnitte werden zudem durch ein Gebäude mit 30,00 x 15,00 m, Wandhöhe 9,70 m verbunden.
Nach Fertigstellung innerhalb eines geplanten Zeitraums von 4 Jahren soll damit auf dem 13.316 m² großen Grundstück ein Gebäudekomplex mit einer überbauten Fläche von 6240 m² entstehen (die Halle auf dem angrenzenden Grundstück von Herrn Eham -Grundstücksgröße von 18.852 m² - hat eine Fläche von ca. 8262 m²).
Das Gelände wird verkehrsmäßig erschlossen durch die bestehende Zufahrt über die Industriestraße und zusätzlich soll eine neue Zufahrt entstehen über die Brentenstraße und das Grundstück Eham.

Um die schrittweise geplante bauliche Entwicklung des Grundstückes besser steuern zu können, kann für das Grundstück Flur-Nr. 1103/17 ein Bebauungsplan aufgestellt werden.
Der Flächennutzungsplan weist das betreffende Grundstück als Gewerbegebiet aus.
Als Bebauungsplan der Innenentwicklung kann der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden und es sind keine Ausgleichsflächen notwendig.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, für das Grundstück Flur-Nr. 1103/17 und eine Teilfläche des Grundstücks Flur-Nr. 1353/61 den Bebauungsplan Nr. 38 „Industriegebiet“ im beschleunigten Verfahren aufzustellen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, für das Grundstück Flur-Nr. 1103/17 und eine Teilfläche des Grundstücks Flur-Nr. 1353/61 den Bebauungsplan Nr. 38 „Industriegebiet“ im beschleunigten Verfahren aufzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.06.2016 11:49 Uhr