Bebauungsplan Nr. 36 "Ortszentrum mit Nahversorgung an der Tegernseer Straße"; Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 09.06.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.06.2016 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die in der Gemeinderatssitzung vom 22.02.2016 behandelten Stellungnahmen wurden in den Bebauungsplan eingearbeitet. Zudem wurde die Anordnung der Stellplätze auf dem oberirdischen Parkplatz geändert. Hierüber wurde der Gemeinderat in seiner Sitzung am 18.04.2016 informiert. Der geänderte Bebauungsplan wurde in der Zeit vom 09.05. – 30.05.2016 erneut ausgelegt und den Trägern öffentlicher Belange im Rahmen einer eingeschränkten Beteiligung erneut vorgelegt.

Ergebnis des Auslegungsverfahrens
A) Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

Landratsamt Miesbach, Architektur/Städtebau/Denkmalschutz, Schreiben vom 23.05.2016

Keine Äußerungen

Landratsamt Miesbach, Untere Immissionsschutzbehörde, Schreiben vom 17.05.2016

Aus der Sicht des Immissionsschutzes bestehen auch gegen den neu vorgelegten  Planungs-entwurf II keine Einwände. Basis  für unsere Stellungnahme ist die schalltechnische Untersuchung des IB Greiner Bericht-Nr. 213143/5 vom 16.11.2015, einschließlich der darin enthaltenen Festsetzungsvorschläge. Die Veränderungen im vorliegenden Entwurf haben keine gravierenden Auswirkungen hinsichtlich des Immissionsschutzes. Das Gutachten ist daher weiterhin anwendbar.

Die zur Vermeidung von Immissionskonflikten  notwendigen Festsetzungen zur Beschränkung der Gewerbelärmemissionen und zum passiven Schutz vor Straßenverkehrslärm  und/sowie sinnvolle Hinweise für die weitere Detailplanung wurden bereits in sachgerechter Weise  in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufgenommen.

Zusätzliche Bedenken oder Anregungen bestehen nicht.
Rechtsgrundlage: Planungsgrundsatz des § 50 Bundesimmissionsschutzgesetz

Landratsamt Miesbach, Wasser- und Bodenschutzrecht, Schreiben vom 24.05.2016

Auf unsere Stellungnahme vom 29.12.2015 bzgl. der Niederschlagswasserbewirtschaftung wird hingewiesen.

Stellungnahme der Gemeinde

Die Gemeinde nimmt die Stellungnahmen zur Kenntnis.
       



Landratsamt Miesbach, Untere Naturschutzbehörde, Schreiben vom 23.05.2016

Gegenüber dem Planungsstand zur Auslegung im Dezember 2015 hat sich die Grünordnung im Gebiet nochmals deutlich verschlechtert. Grund hierfür ist, dass die festgesetzten Baum-pflanzungen im Südteil innerhalb des neu festgelegten Korridors für Leitungen liegen. Die Festsetzungen zur Grünordnung sind damit in diesem Bereich kaum umsetzbar.

Stellungnahme der Gemeinde

Die Gemeinde nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.
Vom Kanalleitungsrecht wird lediglich im südöstlichen Bereich entlang der Grundstücksgrenze Gebrauch gemacht. Für die beiden hier vorgesehenen Bäume steht in Richtung der Gebäude ausreichend Grünfläche zur Verfügung.
       Abstimmung 21 : 0

Landratsamt Miesbach, Untere Straßenverkehrsbehörde, Schreiben vom 20.05.2016

Grundsätzlich bestehen keine Einwände gegen die Planung, solange die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf der Tegernseer Straße (St 2076) ausreichend berücksichtigt wird. Insoweit ist das Einvernehmen mit dem Staatlichen Bauamt Rosenheim – Fachbereich Straßenbau als Straßenbaulastträger (gemäß § 9 Abs. 3 a FStrG  und Art. 24 Abs. 1 BayStrWG) einzuholen und die entsprechenden Ausführungs-Planungen – wie auch mit uns – abzustimmen und etwaig weitere notwendige Auflagen und Bedingungen zu erfüllen.
Ergänzend nehmen wir wie folgt Stellung:

?        Die im Zuge der bisherigen Planungen erfolgten Absprachen (Errichtung der Linksabbiegespuren, Lage der Querungshilfen) wurden weitgehend berücksichtigt, allerdings sollten spätestens im Zuge der Detailplanung konkretere Angaben über die Breiten der Fahrbahnen und der Gehwege getroffen werden. So wird hinsichtlich der Anlage von Fuß- und Radwegverbindungen eine Berücksichtigung der „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen“ (ERA 2010) empfohlen, d. h. bei einer ggf. beabsichtigten Freigabe des Gehweges für Radfahrer in einer Richtung eine Breite von 2,50 m, bei einer Freigabe in beiden Richtungen nach Möglichkeit 3 m.
?        Bei der Ausweisung von Stellplätzen sollte auf eine ausreichende Größe der Parkstände geachtet werden. Insofern wird auf die „Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen“ (RASt 06) sowie vor allem auf die Empfehlungen für Anlagen des ruhenden Verkehrs (EAR 05) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Arbeitsgruppe Straßenentwurf, verwiesen, die bei Schräg- oder Senkrechtaufstellung als Mindestmaße eine Breite von 2,50 m und eine Länge von 5 m vorsehen bzw. bei Längsaufstellung eine Breite von 2 m und eine Länge von 5,20 m (ohne Markierung) bzw. 5,70 m (mit Markierung). Diese Maße sollten auch im Bebauungsplan textlich mit verankert werden und bei der konkreten Detail-Planung berücksichtigt werden.
?        Auf die ggf. bestehende Notwendigkeit einer ordnungsgemäßen Widmung der öffent-lichen Verkehrsflächen i. S. d. BayStrWG oder deren Anpassung wird hingewiesen, insbesondere hinsichtlich der geplanten Geh- und Radwegverbindung zum Benzingweg.
Hierzu wird aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit nach wie vor angeregt, diesen Weg allein als Geh- und Radweg direkt an der Grundstücksgrenze unabhängig von der Erschließung des Parkplatzes zu führen um Konflikte zwischen Parkplatzverkehr und Radverkehr zu minimieren.

Stellungnahme der Gemeinde

Die Gemeinde nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.
Die Detailplanung zum Ausbau der St 2076 durch das Ingenieurbüro Dippold und Gerold erfolgt in laufender Abstimmung mit dem Staatlichen Bauamt Rosenheim. Die Größe der Stellplätze wurde bereits im BPL festgeschrieben. Eine Verlegung der östlichen Stellplätze ist nicht möglich, die mitgenutzte Fahrgasse ist jedoch großzügig dimensioniert und kann damit sowohl von Fußgängern, Radfahrern und Autofahrern genutzt werden.
       Abstimmung 20 : 1

Staatliches Bauamt Rosenheim, Schreiben vom 17.05.2016

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 36 „Ortszentrum mit Nahversorgung an der Tegernseer Straße“ in der Fassung vom 18.04.2016 besteht seitens des Staatlichen Bauamts Rosenheim sowohl vom Fachbereich Straßenbau wie auch vom Fachbereich Hochbau Einverständnis.
Durch die Regelung der Erschließung des Areals im Bebauungsplan Nr. 36 sowie der laufenden Abstimmung zwischen dem Ingenieurbüro Dippold und Gerold und dem Staatlichen Bauamt Rosenheim zum Ausbau der St 2076 wird hier nur nochmals auf die abzuschließende Vereinbarung zwischen dem Staatlichen Bauamt Rosenheim und der Gemeinde Hausham zur Festlegung der technischen Einzelheiten, der Durchführung und der Kostentragung im Rahmen der Detail- bzw. Ausführungsplanung im Zuge der St 2076 hingewiesen. Sie ist Grundvoraussetzung für einen Baubeginn und basiert auf einer durch das Staatliche Bauamt Rosenheim freigegebenen Ausführungsplanung.
Nachfolgende Punkte sollten im Rahmen der weiteren Planungen noch berücksichtigt werden:
Die Tiefgarage reicht am westlichen Vorsprung auf 1,00 m an die Hinterkante des Gehweges heran. Aus bautechnischen Gründen ist bei der Erstellung der Tiefgarage eine aufwendige Baugrubensicherung (Spundwand, Berliner Verbau mit Verankerung usw.) erforderlich, um Setzungsschäden am Gehweg bzw. an der St 2076 zu vermeiden. Auftretende Setzungsschäden an der St 2076 gehen zu Lasten des Vorhabenträgers. Vorab ist deshalb eine Beweissicherung durchzuführen.
Die bestehende Straßenentwässerung der St 2076 darf durch die Baumaßnahmen und die Erschließung des Ortszentrums nicht beeinträchtigt werden. Sämtliche Einmündungen und Zufahrten müssen durch entwässerungstechnische Maßnahmen so gestaltet werden, dass der St 2076 kein Oberflächen-, Dach-, oder Niederschlagswasser zufließen kann.
Soweit die neuen Zufahrten über dem Straßenniveau liegen, sind an der Hinterkante des Gehweges Entwässerungseinrichtungen in Form von Kastenrinnen oder dreizeiligen Pflasterrinnen mit anschließender Versickerung oder Einleitung in einen Kanal vorzusehen. Durch die erforderlichen Absenkungen der Hochborde im Bereich der neuen Zufahrten ist auf eine ausreichende Straßenentwässerung mittels Homburger Kante zu achten. Dies ist in den erforderlichen Detailplänen zum Umbau der St 2076 darzustellen.

Stellungnahme der Gemeinde

Die Gemeinde nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.
In den Detailplanungen zum Ausbau der St 2076 sind die o.g. Ausführungen zu berück-sichtigen. Nach Genehmigung der Planungen durch das Staatliche Bauamt Rosenheim kann die Vereinbarung zwischen dem Staatlichen Bauamt Rosenheim und der Gemeinde Hausham zur Festlegung der technischen Einzelheiten, der Durchführung und der Kostentragung geschlossen werden. Der Bauherr wird auf eine ausreichende technische Sicherung beim Bau der Tiefgarage hingewiesen.
       Abstimmung 20 : 0
Gemeinderätin Röpfl war kurzzeitig nicht anwesend.


Handwerkskammer für München und Oberbayern, Schreiben vom 30.05.2016

Über unsere Stellungnahme vom Januar dieses Jahres hinaus bestehen von unserer Seite gegenüber dem vorliegenden Planungsentwurf keine weiteren Anmerkungen.

Stellungnahme der Gemeinde

Die Gemeinde nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.

Regierung von Oberbayern, Schreiben vom 17.05.2016
die Regierung von Oberbayern als höhere Landesplanungsbehörde gab mit
Schreiben vom 20.01.2016 zuletzt eine Stellungnahme ab.

Ergebnis der letzten Stellungnahme
Darin stellten wir fest, dass die geplante Verkaufsfläche von 1.500 m² für den Lebensmittelvollsortimenter den Erfordernissen der Raumordnung entspricht und sie
entsprechend im Bebauungsplan festzusetzen ist. Zudem ist für die geplanten kleinflächigen Einzelhandelsbetriebe ebenfalls eine Obergrenze für die Verkaufsflächen im Bebauungsplan festzusetzen.

Vorliegende geänderte Planung
Die max. zulässige Verkaufsfläche für den Lebensmittelvollsortimenter wurde mit
1.500 m² entsprechend im Bebauungsplan festgesetzt.
Die Größe der im Bebauungsplan festgesetzten max. Verkaufsfläche von 500 m²
für zwei bis vier kleinflächige Einzelhandelsbetriebe ist landesplanerisch nicht relevant
und bedarf daher keiner gesonderten landesplanerischen Überprüfung.
Ergebnis
Die Planung entspricht den Erfordernissen der Raumordnung.

Stellungnahme der Gemeinde

Die Gemeinde nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.

Planungsverband Region Oberland, Schreiben vom 25.05.2016

Auf Vorschlag unserer Regionsbeauftragten schließen wir uns der Stellungnahme der höheren Landesplanungsbehörde vom 17.05.2016 an.

Stellungnahme der Gemeinde

Die Gemeinde nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.

Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern, Schreiben vom 20.05.2016

Nachdem die Höhere Landesplanungsbehörde festgestellt hat, dass die geplanten Verkaufsflächen raumverträglich sind und das Vorhaben städtebaulich integriert ist, sind wir mit der Sondergebietsausweisung einverstanden.

Stellungnahme der Gemeinde

Die Gemeinde nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.


B) Beteiligung der Öffentlichkeit
Von Seiten der Mitbürger wurden keine Stellungnahmen abgegeben.

Beschlussvorschlag

Eine Änderung des vorliegenden Bebauungsplanes ist aufgrund der behandelten Stellungnahmen nicht  erforderlich. Sobald der Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan vorliegt und unterzeichnet ist, kann der Bebauungsplan als Satzung beschlossen werden.  

Beschluss

Eine Änderung des vorliegenden Bebauungsplanes ist aufgrund der behandelten Stellungnahmen nicht  erforderlich. Sobald der Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan vorliegt und unterzeichnet ist, kann der Bebauungsplan als Satzung beschlossen werden.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.07.2016 10:37 Uhr