Bebauungsplan Nr. 39 "Obere Tiefenbachstraße/Edeka"; Grundstücke Flur-Nrn. 1169/7, 1169/8, 1169/10, 1169/17, 1169/18, 1168/19, jeweils Gemarkung Hausham, Obere Tiefenbachstraße 5 + 7 - Aufstellungsbeschluss -


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 04.07.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.07.2016 ö beschließend 3

Sachverhalt

Mit Beschluss des Gemeinderats vom 02.12.2013 wurde für das Gebiet der sog. „Alpengroßmarkt-Grundstücke“ eine Veränderungssperre erlassen, die in der Sitzung vom 30.11.2015 um 1 Jahr verlängert wurde. Ziel ist es, die Nachfolgenutzung auf dem Gelände des ehemaligen „Alpengroßmarktes“ planerisch zu steuern.
Nunmehr hat die Küblböck Unternehmensgruppe ein Konzept erarbeitet, das die Grundlage für die Bauleitplanung darstellt.
Neben der Firma Edeka als großflächiger Vollsortimenter mit einer geplanten Verkaufsfläche von ca. 1510 m² wird sich die Firma Lidl, die bisher südlich der Oberen Tiefenbachstraße eine Filiale betreibt, als großflächiger Lebensmitteldiscounter mit einer geplanten Verkaufsfläche von ca. 1500 m² ansiedeln. Die derzeitige Bau-/Verkaufsgenehmigung für den bestehenden Lidl-Markt ist in diesem Fall zurückzugeben. Die Folgenutzung des Lidl-Grundstücks wird in einem separaten Bauleitplanverfahren geregelt. Ein Gespräch bei der Regierung von Oberbayern hat ergeben, dass aus landesplanerischer Sicht keine Einwände gegen diese Planung bestehen.

Der Bebauungsplan soll als vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden. Bestandteile des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sind neben dem Bebauungsplan der Vorhaben- und Erschließungsplan sowie der Durchführungsvertrag.
Da es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt und die Größe der anrechen-baren Grundflächen auch unter Berücksichtigung der südlich der Oberen Tiefenbachstraße gelegenen Einzelhandelsbetriebe weniger als 20.000 m² beträgt, kann der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt werden. Das beschleunigte Verfahren ist ausgeschlossen, wenn ein Bauvorhaben der Pflicht zur Durchführung einer Umwelt-verträglichkeitsprüfung unterliegt.
Das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) sieht für Bebauungspläne zur Zulassung von großflächigen Einzelhandelsvorhaben mit einer zulässigen Geschossfläche von 1.200 m² bis weniger als 5.000 m² und Einkaufszentren im Innenbereich die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls vor. Wenn diese Vorprüfung ergibt, dass das Vorhaben nach Einschätzung der zuständigen Behörde erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich.
Nach dem vorliegenden Konzept beträgt die Geschoßfläche der beiden Einzelhandelsbetriebe ca. 4.150 m². Da zudem auf dem Gebiet südlich der Oberen Tiefenbachstraße neben dem Lidl-Markt bereits mehrere Einzelhandelsbetriebe angesiedelt sind, kann aufgrund der räumlichen Konzentration der Einzelhandelsbetriebe von einem Einkaufszentrum gesprochen werden.
Eine Vorprüfung des Einzelfalls nach dem UVPG ist erforderlich.

Die Durchführung und das Ergebnis der Vorprüfung sind zu dokumentieren und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Sie wird deshalb der Begründung für den Bebauungsplan beigefügt.

Beschlussvorschlag

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt die in der Anlage beiliegende Vorprüfung nach dem UVPG.

       Abstimmung ____:____
Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt, den Bebauungsplan Nr. 39 „Obere Tiefenbachstraße/Edeka“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufzustellen und beauftragt die Verwaltung, das Bauleitplanverfahren einzuleiten.

       Abstimmung ____:____

Beschluss

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt die Vorprüfung nach dem UVPG.

       Abstimmung 17:0
Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt, den Bebauungsplan Nr. 39 „Obere Tiefenbachstraße/Edeka“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufzustellen und beauftragt die Verwaltung, das Bauleitplanverfahren einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.11.2016 17:54 Uhr