Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung und zur Fäkalschlammentsorgungssatzung (BGS-EWS/FES)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 14.11.2016
Beratungsreihenfolge
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat bestätigt den Beschluss des Hauptverwaltungsausschusses vom 27.10.2016 (TOP 9.1) und beschließt folgende Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung und zur Fäkalschlammentsorgungssatzung (BGS-EWS/FES):
Änderungssatzung
§ 1
1. § 10 Abs. 1 der BGS-EWS/FES wird wie folgt geändert:
„ Die Gebühr beträgt 1,74 € pro Kubikmeter Schmutzwasser“
2. § 11 Abs. 7 der BGS-EWS/FES wird wie folgt geändert:
„Die Niederschlagswassergebühr beträgt 0,45 € pro m² pro Jahr“.
§ 2
Die Änderungen treten zum 01.01.2017 in Kraft.
Beschluss
Der Gemeinderat bestätigt den Beschluss des Hauptverwaltungsausschusses vom 27.10.2016 (TOP 9.1) und beschließt folgende Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung und zur Fäkalschlammentsorgungssatzung (BGS-EWS/FES):
Änderungssatzung
§ 1
1. § 10 Abs. 1 der BGS-EWS/FES wird wie folgt geändert:
„ Die Gebühr beträgt 1,74 €
pro Kubikmeter Schmutzwasser“
2. § 11 Abs. 7 der BGS-EWS/FES wird wie folgt geändert:
„Die Niederschlagswassergebühr beträgt 0,45 € pro m² pro Jahr“.
§ 2
Die Änderungen treten zum 01.01.2017 in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 27.01.2017 10:50 Uhr