Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung und zur Fäkalschlammentsorgungssatzung (BGS-EWS/FES)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 14.11.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.11.2016 ö 5.1

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat bestätigt den Beschluss des Hauptverwaltungsausschusses vom 27.10.2016 (TOP 9.1) und beschließt folgende Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung und zur Fäkalschlammentsorgungssatzung (BGS-EWS/FES):

Änderungssatzung

§ 1


1.  § 10 Abs. 1 der BGS-EWS/FES  wird wie folgt geändert:
       
„ Die Gebühr beträgt 1,74 € pro Kubikmeter Schmutzwasser“


2.   § 11 Abs. 7 der BGS-EWS/FES  wird wie folgt geändert:

       „Die Niederschlagswassergebühr beträgt 0,45 €  pro m² pro Jahr“.



§ 2


Die Änderungen treten zum 01.01.2017 in Kraft.

Beschluss

Der Gemeinderat bestätigt den Beschluss des Hauptverwaltungsausschusses vom 27.10.2016 (TOP 9.1) und beschließt folgende Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung und zur Fäkalschlammentsorgungssatzung (BGS-EWS/FES):

Änderungssatzung

§ 1


1.  § 10 Abs. 1 der BGS-EWS/FES  wird wie folgt geändert:
       
„ Die Gebühr beträgt 1,74 € pro Kubikmeter Schmutzwasser“


2.   § 11 Abs. 7 der BGS-EWS/FES  wird wie folgt geändert:

       „Die Niederschlagswassergebühr beträgt 0,45 €  pro m² pro Jahr“.



§ 2


Die Änderungen treten zum 01.01.2017 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.01.2017 10:50 Uhr