Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 05.12.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Kreiskrankenhaus Agatharied plant, den Operationsbereich zu erweitern und zu erneuern, um auch weiterhin ein umfangreiches Operationsangebot gewährleisten zu können. Da die Aufnahme in den Krankenhausplan, die Beantragung von Fördermitteln etc. bis zu 8 Jahre dauern kann, soll kurzfristig durch einen zeitlich begrenzten Anbau in Modulbauweise Abhilfe geschaffen werden. Hier sollen 2 Operationssäle mitsamt den benötigen Nebenräumen integriert werden.
Der 19 m x 24 m große eingeschossige Anbau wird aus Stahlmodulen gefertigt. Diese Module sind bereits vollständig ausgestattet mit Fertigfußboden, Wandverkleidungen, Leitungen, Steckdosen, Decken usw. Die Fassadengestaltung wird entsprechend dem Bestand aus Zinkblech ausgeführt, die Fensterfront im Norden wird im Anbau weitergeführt. Das Dach ist ein Folien-Flachdach. In der Mitte des Anbaus wird ein ca. 4 m hohes, ca. 7,80 m breites und ca. 12,10 m langes Technik-geschoss aufgesetzt. Der Grünordnungsplan für das Klinikgelände sieht vor, dass Flachdächer entwurfsabhängig weitgehend begrünt werden sollen. Von einer Begrünung des Anbaus kann in diesem Fall abgesehen werden, da es sich nur um eine zeitlich begrenzte Maßnahme handelt und der bestehende Gebäudekomplex ebenfalls nicht begrünt ist.
Obwohl sich das Bauvorhaben dem natürlichen Geländeverlauf anpasst, sind für den Anbau und die Verlegung des Wirtschaftsweges Abgrabungen nötig.
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 16 „Zentrales Kreiskrankenhaus Agatharied“.
Das Bauvorhaben liegt außerhalb der Baugrenzen des Bebauungsplanes. Somit wäre der Bebauungsplan zu ändern. Da der Umfang und die Bewilligung der geplanten Erneuerungs- und Erweiterungsmaßnahme sowie deren zeitliche Umsetzung noch nicht abgeschätzt werden kann, könnte für den zeitlich begrenzten Anbau eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bzgl. der Baugrenzen erteilt werden.
Von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes kann befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
Durch den Anbau wird die planerische Grundkonzeption des Bebauungsplanes nicht berührt, da es sich um ein Sondergebiet für ein Klinikgebiet handelt und der Anbau der Unterbringung von zusätzlichen Operationssälen dient. Auch das Maß der baulichen Nutzung wird durch den Anbau nicht beeinträchtigt, da die durch die Erweiterung neu zu überbauende Fläche im Verhältnis zur bereits überbauten Fläche mit ca. 1,5 % eine untergeordnete Rolle spielt. Der Anbau schließt sich aufgrund der Topographie des Geländes im Osten ebenerdig an den bestehenden Gebäude-komplex an obwohl er im 2. Obergeschoss des Funktionsbereichs angebaut wird. Aufschüttungen erfolgen nicht, da der Anbau auf Stelzen gestellt wird, die Abgrabungen sind zu vernachlässigen.
Da es sich bei einem Krankenhaus um eine öffentlichen Zwecken dienende Anlage handelt, dient die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes dem Allgemeinwohlinteresse und ist auch erforderlich, um die geplante Maßnahme zügig umsetzen zu können. Durch die Befreiung ist es möglich, die dringend benötigten zusätzlichen Operationssäle in einem zeitlich und wirtschaftlich überschaubaren Rahmen zu erstellen.
Das Bauvorhaben widerspricht auch nicht den künftigen Zielen der Bauleitplanung, da nach Aussage der Klinikleitung eine Erweiterung und Erneuerung des Operationsbereiches unumgänglich ist, um die medizinische Versorgung der Bevölkerung weiterhin auf einem hohen Stand gewährleisten zu können. Die Änderung des Bebauungsplanes soll erfolgen, sobald der Umfang der Erweiterungsmaßnahme vom Ministerium genehmigt wird.
Öffentliche Belange werden durch die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht beeinträchtigt, insbesondere ergeben sich keine negativen Auswirkungen auf die ortsplanerischen Ziele der Gemeinde, die Umweltbelange und die Wohnverhältnisse der Bevölkerung. Nachbarschützende Belange stehen dem Bauvorhaben ebenfalls nicht entgegen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag 1
Der Gemeinderat stimmt einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 16 „Zentrales Kreiskrankenhaus Agatharied“ bezüglich der Überschreitung der Baugrenzen zu.
Beschlussvorschlag 2
Der Gemeinderat stimmt einer Abweichung von § 4 Abs. 1 der örtlichen Gestaltungssatzung bzgl. der Abgrabungen zu.
Beschlussvorschlag 3
Der Gemeinderat erteilt gemäß den vorliegenden Unterlagen das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB.
Beschluss 1
Der Gemeinderat stimmt einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 16 „Zentrales Kreiskrankenhaus Agatharied“ bezüglich der Überschreitung der Baugrenzen zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Gemeinderat stimmt einer Abweichung von § 4 Abs. 1 der örtlichen Gestaltungssatzung bzgl. der Abgrabungen zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Beschluss 3
Der Gemeinderat erteilt gemäß den vorliegenden Unterlagen das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.07.2017 11:38 Uhr