Werbeanlagen in der Gemeinde Hausham; Errichtung einer Sammelwerbeanlage an der B 307 in Höhe der Miesbacher Straße / Ausfahrt Schmiedweg, für die Gewerbetreibenden im Bereich der Alten Miesbacher Straße, etc.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 20.04.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.04.2016 ö beschließend 8

Sachverhalt

Nach § 5 Abs. 1 der Werbeanlagensatzung der Gemeinde Hausham dürfen Hinweisschilder, d.h. Sammelschilder, die Inhaber und Art gewerblicher Betriebe bezeichnen, nur an den von der Gemeinde Hausham aufgestellten Sammeltafeln angebracht werden.

Um den bereits an der Alten Miesbacher Straße, Friedhofstraße, etc. ansässigen und neu hinzu kommenden Gewerbebetrieben die Möglichkeit zu geben, auf Ihren Betrieb hinzuweisen, und um eine weitere Ansammlung von Werbeanlagen an diesem Knotenpunkt zu vermeiden, ist im Bereich der Miesbacher Straße / B 307 / Ausfahrt Schmiedweg eine Sammelwerbeanlage ähnlich der Anlage in der Industriestraße zu errichten.

Die derzeitige Häufung der Werbeschilder wird mit Errichtung der neuen Sammelwerbeanlage umgehend entfernt.

Die Maße der einzelnen Hinweisschilder betragen 200 mm x 800 mm. Die Kosten der einzelnen Hinweisschilder sowie die Kosten der Rohrrahmen werden auf die einzelnen Werbefelder umgelegt und sind von den jeweiligen Gewerbetreibenden zu übernehmen.

Die Gestaltung der einzelnen Werbetafeln (auch farblich möglich) bleibt den Gewerbetreibenden überlassen.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham beschließt, eine Sammelwerbeanlage an der B307 – Miesbacher Straße – Höhe Ausfahrt Schmiedweg zu errichten.

Die Verwaltung wird beauftragt, einen verkehrssicheren Standort zusammen mit der PI Miesbach und dem Landratsamt Miesbach vor Ort in Fahrtrichtung Schliersee festzulegen. Im Anschluss ist von der Verwaltung ein dementsprechender Antrag auf Baugenehmigung zu stellen.

In Fahrtrichtung Miesbach sowie in Fahrtrichtung Schliersee sollen keine eigenen Werbeschilder mehr vorhanden sein. Die Vielzahl von Werbe- und Hinweisschildern ist nicht mehr zu dulden.

Die Maße der einzelnen Hinweisschilder betragen 200 mm x 800 mm. Die Kosten der einzelnen Hinweisschilder sowie die Kosten der Rohrrahmen werden auf die einzelnen Werbefelder umgelegt und sind von den jeweiligen Gewerbetreibenden zu übernehmen.

Die Gestaltung der einzelnen Werbetafeln (auch farblich möglich) bleibt den Gewerbetreibenden überlassen.

Diskussionsverlauf

Gemeinderat Dr. Christian Baur war als Vorsitzinder des Gewerbevereins anwesend. Er zeigte an Hand verschiedener Bilder wie unterschiedlich die bestehenden Sammelwerbeanlagen in Hausham sind. Die Sammelwerbeanlagen sollten untereinander abgestimmt werden.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham beschließt, eine Sammelwerbeanlage an der B307 – Miesbacher Straße – Höhe Ausfahrt Schmiedweg zu errichten. Bei der Gestaltung werden der Gewerbeverein und die Betriebe mit einbezogen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.07.2016 10:26 Uhr