Antrag auf Baugenehmigung zur Aufstockung des bestehenden Gebäudes mit energetischer Sanierung in Hausham, Alpenstraße 17; Fl.Nr. 775/30 der Gemarkung Hausham
Antragsteller: Johannes Schröder
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 06.07.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Grundstück, Fl.Nr. 775/30 der Gemarkung Hausham liegt in keinem Bebauungsplangebiet. Die Beurteilung richtet sich somit nach § 34 Abs. 1 BauGB. Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Hausham ist das Grundstück als „WR – Reines Wohngebiet“ ausgewiesen.
Der Antragsteller möchte das Gebäude um 1,632 m in Holzständerbauweise aufstocken. Die Firsthöhe wird nach Aufstockung 7,332 m betragen, die Wandhöhe 4,84 m. Die Höhe des Bestandsgebäudes beträgt 5,70 m.
Es handelt sich um ein Gebäude der Klasse 1 (2 Wohnungen). Die Dachneigung beträgt 26°. Die Dacheindeckung wird entsprechend der Gestaltungssatzung der Gemeinde Hausham in Rot ausgeführt.
Die erforderlichen 4 Stellplätze für die beiden Wohnungen sind nachgewiesen. Aufgrund der Wohnungsgrößen (83,83 m² und 130 m²) sind je Wohnung gemäß Satzung 2 Stellplätze nachzuweisen.
Die notwendigen Abstandsflächen erscheinen als eingehalten.
Nach Prüfung durch das Wasserwerk der Gemeinde Hausham ist die trinkwassertechnische Versorgung gewährleistet. Ein Entwässerungsplan der gesamten Abwasseranlagen liegt den Antragsunterlagen nicht bei, wird aber in Absprache mit dem ZAS erarbeitet.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB nach Maßgabe der vorgelegten Pläne in der Fassung vom 25.05.2016 sowie 28.06.2016.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB nach Maßgabe der vorgelegten Pläne in der Fassung vom 25.05.2016 sowie 28.06.2016.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
Datenstand vom 09.11.2016 14:12 Uhr