Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 20.09.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Herr Privitera möchte im westlichen Bereich seines Grundstückes ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung errichten. Das Grundstück liegt in keinem Bebauungsplangebiet. Die Beurteilung richtet sich somit nach § 34 Abs. 1 BauGB. Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Hausham ist das Grundstück als „WA – Allgemeines Wohngebiet“ ausgewiesen.
Das 1.777 m² große Grundstück ist bereits mit einem Gebäude mit einer Grundfläche von 172 m² bebaut, der Neubau hat eine Grundfläche von insg. 150 m², die GRZ beträgt damit 0,18.
Der Hauptbaukörper hat im EG eine Grundfläche von 12,00 m x 9,00 m; die Einliegerwohnung
wird mit 7,76 m x 5,43 m ausgebildet. Das Kellergeschoss/Hanggeschoss wird als Garagen, Büro und Keller verwendet, wobei dieses zu 2/3 im Hang verschwindet. Die Größe des Kellergeschosses beträgt 17,46 m x 12,21 m.
Die Firsthöhe des Hauptgebäudes beträgt 7,43 m (775,48 ü NN). Die Firsthöhe des vor-gesetzten Anbaus (Einliegerwohnung) wird mit 3,80 m (771,85 m ü NN) ausgewiesen. Die Dachneigung beträgt in beiden Fällen 24°. Die beiden Dächer werden mit Flachdachpfannen versehen. Aufgrund der Hanglage beträgt die Sichthöhe des Gebäudes von Osten insgesamt 11,28 m, von Westen ca. 6,48 m.
Nach den vorgelegten Unterlagen werden keine Geländeveränderungen vorgenommen, jedoch sind Abgrabungen aufgrund des Kellergeschosses, das zu 2/3 im Hang verschwindet, bis zu teilweise 3,00 m nötig.
Die erforderlichen Stellplätze für 2 Wohneinheiten sind nachgewiesen durch eine Doppelgarage und 3 offene Stellplätze.
Die erforderlichen Abstandsflächen werden vollständig auf dem eigenen Grundstück eingehalten.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag 1:
Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham stimmt einer Abweichung von § 4 Abs. 1 der örtlichen Gestaltungssatzung bzgl. der Abgrabung zu.
Abstimmung ____:____
Beschlussvorschlag 2:
Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham erteilt gemäß den vorgelegten Unterlagen in der Fassung vom 08.06.2016 nach § 36 BauGB das gemeindliche Einvernehmen, sofern die Erschließung gesichert ist.
Abstimmung ____:____
Beschluss 1
Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham stimmt einer Abweichung von § 4 Abs. 1 der örtlichen Gestaltungssatzung bzgl. der Abgrabung zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham erteilt gemäß den vorgelegten Unterlagen in der Fassung vom 08.06.2016 nach § 36 BauGB das gemeindliche Einvernehmen, sofern die Erschließung gesichert ist und an der Ost- und Nordseite ein Vordach angebracht wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
Datenstand vom 09.11.2016 14:15 Uhr