Gemeinderat; Antrag auf Entlassung aus dem Ehrenamt als Mitglied des Gemeinderats durch Herrn Tobias Öttl
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 26.10.2017
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | Sitzung des Gemeinderates | 26.10.2017 | ö | beschließend | 3 |
Sachverhalt
Ein Gemeinderatsmandat (Ehrenamt) kann nur aus einem wichtigen Grund niedergelegt werden
(Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GO). Als wichtiger Grund ist es insbesondere anzusehen, wenn das Gemeinderatsmitglied die Tätigkeit nicht ordnungsgemäß ausüben kann (Art. 19 Abs. 1
Satz 3 GO). Herr Öttl wird aus beruflichen Gründen in Zukunft längere Zeiten im Ausland verbringen. Damit liegt eindeutig ein wichtiger Grund für die Niederlegung des Gemeinderatsmandats vor.
Beschlussvorschlag
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0