Errichtung zusätzlicher Halteverbotsbuchten entlang der Brentenstraße auf der gesamten Länge des Grundstücks "Läßer", Bergwerkstraße 6, Fl.Nr. 1353/86 der Gemarkung Hausham sowie im weiteren Verlauf der Brentenstraße in Richtung Freiwillige Feuerwehr Hausham; Anordnung von Bodenmarkierungen in diesem Bereich
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 16.04.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bei mehreren Ortsbesichtigungen an der Brentenstraße wurde festgestellt, dass diese teilweise im gesamten Verlauf zugeparkt ist. Unter anderem bei einem Bergwacht- oder Feuerwehreinsatz führt dies zu erheblichen Problemen.
Um diesen Schwierigkeiten vorzubeugen, wird im Bereich der Brentenstraße in Absprache mit der PI Miesbach auf Höhe des Grundstücks Brentenstraße 6 – Anwesen Läßer, Fl.Nr. 1353/86 sowie im Bereich der Lebenshilfe, Brentenstraße 7, Fl.Nr. 1353/64 ein absolutes Halteverbot angeordnet. Der Anfang und das Ende der jeweiligen Halteverbotszonen werden zusätzlich mit Boden-markierungen versehen. Im Bereich der Lebenshilfe wird aufgrund des gültigen Brandschutz-konzeptes der Lebenshilfe zusätzlich zum Halteverbot eine Feuerwehranfahrtszone beschildert.
Die genauen Anordnungen sind im beiliegenden Lageplan ersichtlich.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat der Gemeinde Hausham nimmt Kenntnis von der gesamten Situation und befürwortet die Errichtung der Halteverbotszonen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen
durchzuführen.
Die entsprechenden Änderungen samt Bodenmarkierungen sind von Seiten der Verwaltung anzuordnen.
Nach einer gewissen Zeit (Einführungsphase) wird die gesamte Verkehrssituation „Brentenstraße“ durch unsere kommunale Verkehrsüberwachung sanktioniert.
Beschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Hausham nimmt Kenntnis von der gesamten Situation und befürwortet die Errichtung der Halteverbotszonen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen
durchzuführen.
Die entsprechenden Änderungen samt Bodenmarkierungen sind von Seiten der Verwaltung anzuordnen.
Nach einer gewissen Zeit (Einführungsphase) wird die gesamte Verkehrssituation „Brentenstraße“ durch unsere kommunale Verkehrsüberwachung sanktioniert.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.02.2020 08:27 Uhr