Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes
Widmung eines Teilstücks der St.-Agatha-Straße in Richtung Bergerhofweg als Ortsstraße sowie Widmung der St.-Agatha-Straße in Höhe des Kindergartens "Inge Beisheim" als beschränkt öffentlicher Weg
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 17.09.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Mit Beschluss des Gemeinderates der Gemeinde Hausham Nr. 98 vom 22.09.2014 wurde die Verwaltung beauftragt, die Straße „St.-Agatha-Straße“ gemäß Art. 6 BayStrWG zu widmen.
Nach Prüfung der gesamten Angelegenheit wird der nördliche Teil der „St.-Agatha-Straße“ ab der Abzweigung vom Bergerhofweg bis zum Ende der Besucherstellplätze des Krankenhauses als Ortsstraße gewidmet (Teil 1). Der angrenzende südliche Teil bis zur Bebauungsgrenze des Grundstücks Flur-Nr. 1611/6 und der nördlichen Grundstücksgrenze des Grundstücks Flur-Nr. 1611/0 ist als beschränkt-öffentlicher Weg mit folgenden Widmungsbeschränkungen zu widmen: Anlieger frei,
Rettungsfahrzeuge frei, frei für Fußgänger und Radfahrer (Teil 2).
Teil 1:
Durch die Widmung erhält die Straße die Eigenschaft einer öffentlichen Straße. Die Straße ist hinsichtlich ihrer Verkehrsbedeutung zu widmen. Zu den Ortsstraßen zählen die Straßen, die dem Verkehr innerhalb der geschlossenen Ortslage oder innerhalb eines räumlichen Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes im Sinne des Baugesetzbuches dienen.
Die Straße „St.-Agatha-Straße“ erfüllt im nördlichen Bereich dieses Merkmal.
Der nördliche Bereich der „St.-Agatha-Straße“ ist als Ortsstraße ohne Widmungsbeschränkung zu widmen.
Straßenbaulastträger dieses Bereiches ist die Gemeinde Hausham. Die Länge beträgt etwa 220 lfdm.; die Breite etwa 7,00 m.
Der genaue Verlauf ist in beiliegendem Lageplan gelb gekennzeichnet (Teil 1 – Ortsstraße).
Teil 2:
Bei den beschränkt-öffentlichen Wegen ist die überwiegende Art und Weise der Nutzung eingeschränkt. Der Gemeingebrauch ist in diesem Fall stark eingeschränkt.
Die „St.-Agatha-Straße“ soll im weiteren Verlauf hinsichtlich des PKW-Aufkommens nur von den Bewohnern der Personalwohnungen und der Verwaltung der kbo-Lech-Mangfall-Klinik Agatharied benutzt werden.
Die Merkmale bzw. Einschränkungen für einen beschränkt-öffentlichen Weg liegen somit vor. Die Nutzung ist nur auf Anlieger, Fußgänger und Radfahrer und Rettungsdienst zu beschränken.
Die Straße „St.-Agatha-Straße“ ist im weiteren Verlauf mit Widmungsbeschränkung als beschränkt-öffentlicher Weg zu widmen.
Straßenbaulastträger für diesen Bereich ist die Gemeinde Hausham. Die Länge beträgt etwa 500 lfdm.; die Breite zwischen 4,50 – 6 m.
Der genaue Verlauf ist in beiliegendem Lageplan rot gekennzeichnet (Teil 2 – beschränkt öffentlicher Weg).
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat der Gemeinde Hausham beschließt, die Straße „St.-Agatha-Straße“ im nördlichen Teilbereich als Ortsstraße ohne Widmungsbeschränkung, im südlichen Verlauf als beschränkt- öffentlicher Weg mit der Widmungsbeschränkung „Frei für Anlieger, Fußgänger und Radfahrer, Frei für Rettungsfahrzeuge“ zu widmen. Die Straßenbaulast für die St.-Agatha-Straße im Gesamten obliegt der Gemeinde Hausham. Der beiliegende Lageplan ist verbindlich zu beachten.
Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Widmung erforderlichen Ablaufschritte durchzuführen.
Beschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Hausham beschließt, die Straße „St.-Agatha-Straße“ im nördlichen Teilbereich als Ortsstraße ohne Widmungsbeschränkung, im südlichen Verlauf als beschränkt- öffentlicher Weg mit der Widmungsbeschränkung „Frei für Anlieger, Fußgänger und Radfahrer, Frei für Rettungsfahrzeuge“ zu widmen. Die Straßenbaulast für die St.-Agatha-Straße im Gesamten obliegt der Gemeinde Hausham. Der beiliegende Lageplan ist verbindlich zu beachten.
Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Widmung erforderlichen Ablaufschritte durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 12.10.2018 08:38 Uhr