Bauantrag zum Ausbau des Dachgeschosses, Anbau von Balkonen und energetischer Sanierung eines Mehrfamilienhauses;
Grundstück: Flur-Nr. 775/8, Gem. Hausham, Tegernseer Straße 21 1/2 und 21 1/3
Bauherr: WBG GmbH & Co. KG
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 20.02.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das bestehende Mehrfamilienhaus Tegernseer Straße 21 ½ und 21 1/3 soll energetisch saniert und Balkone angebaut werden sowie zusätzlicher Wohnraum im Dachgeschoss geschaffen werden. Durch den außermittigen First und die Dachneigung von 13° erhöht sich zwar die Wandhöhe um ca. 1,30 m auf 7,16 m im Norden, die Firsthöhe erhöht sich aber nur um 0,47 m auf 8,67 m.
Um die Wohnungen im Erdgeschoss behindertengerecht zu gestalten, wird das Gelände im Süden um ca. 1,40 m aufgeschüttet, so dass ein ebenerdiger Wohnungszugang über die Terrasse möglich ist.
Auf dem Grundstück wird zudem ein unterirdischer Pelletbunker errichtet, der sowohl die Gebäude auf dem Grundstück als auch die Wohngebäude Alpenstraße 14, 16 und 18 mit Fernwärme versorgt.
Aufgrund der zusätzlichen 4 Wohnungen im Dachgeschoss sind 7,5 Stellplätze neu nachzuweisen. Für die bestehenden 8 Wohnungen besteht ein Bestandsschutz von 4 Stellplätzen. Somit sind insgesamt 11,5 Stellplätze vorzuhalten. Auf dem Grundstück selbst können 8 Stellplätze ausgewiesen werden, die fehlenden Stellplätze können in der Tiefgarage der Wohngebäude Alpenstraße 14 – 18 vorgehalten werden.
Planungsrechtliche Bedenken bestehen nicht.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen. Abweichungen von der gemeindlichen Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes in der Gemeinde Hausham werden von § 2 bzgl. der Dachgestaltung und von § 4 bzgl. der Aufschüttungen zugelassen.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen. Abweichungen v
on der gemeindlichen Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes in der Gemeinde Hausham werden von § 2 bzgl. der Dachgestaltung und von § 4 bzgl. der Aufschüttungen zugelassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.02.2020 09:33 Uhr