Bauantrag für die Erweiterung eines Wohnhauses, Aufstockung Garage in Holzbauweise;
Grundstück: Flur-Nr. 1859/0, Gem. Hausham, Lehenweg 29
Bauherr: Elisabeth Bergmann
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 18.07.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Frau Elisabeth Bergmann möchte die bestehende Garage aufstocken, um im Obergeschoss zwei zusätzliche Wohnräume (7,68 m x 6,18 m, DN 24°) zu schaffen. Es wird um 2,19 m aufgestockt, daher beträgt die neue Wandhöhe der Garage 5,20 m.
Das geplante Vorhaben liegt im Geltungsbereich der Ortsabrundungssatzung „Lehenweg“ in einem allgemeinen Wohngebiet. Laut Satzung ist das Bauvorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen. Planungsrechtlich bestehen keine Bedenken.
Für die anfallende Abstandsfläche von 3,00 m im Osten gibt es bereits eine Abstandsflächen-übernahmeerklärung des Nachbarn.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB nach Maßgabe der Pläne.
Beschluss
Das Hauptgebäude entspricht nicht den Festsetzungen der Ortsabrundungssatzung „Lehenweg“, damit kann der Anbau nicht genehmigt werden.
Die Antragstellerin wird anheimgestellt, einen Antrag auf Änderung der Ortsabrundungssatzung zu stellen. Dann erfolgt eine neue Überprüfung der Antragsunterlagen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.02.2020 09:40 Uhr