Bebauungsplan Nr. 41 "Wohnen für Familien am Huberspitzweg"; Billigungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 02.12.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.12.2019 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.07.2018 beschlossen, für die Grundstücke Flur-Nrn. 669/3 und 707/4 entlang des Huberspitzweg einen Bebauungsplan aufzustellen.

Ziel der Gemeinde ist es, jungen Familien bezahlbare Grundstücke für ein Eigenheim zur Verfügung zu stellen.
Das Grundstück Flur-Nr. 669/3 wird dabei als öffentliche Grünfläche für Erholungs- und  Spielmöglichkeiten von Bebauung freigehalten, während auf dem Grundstück Flur-Nr. 707/4 eine Bebauung mit Doppelhäusern und Dreispännern geplant ist.  
Das Plangebiet wird als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt, wobei eine Bebauung mit im Allgemeinen Wohngebiet nach § 4 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Bauvorhaben nicht gestattet wird.

Ein Planentwurf mit Textlichen Festsetzungen und Begründung liegt nunmehr vor.
Der Planentwurf sieht eine überbaute Grundfläche für Wohnhäuser incl. Terrassen und Garagen incl. Zufahrten von insgesamt ca. 2.700 m² vor.
Der Bebauungsplan kann deshalb im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt werden . Es wird keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat billigt vorliegenden Planentwurf mit Textlichen Festsetzungen und Begründung in der Fassung vom 18.11.2019 und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des Auslegungsverfahrens. Die Verwaltung wird zudem ermächtigt, den Entwurf auch auszulegen, wenn sich auf Grund der juristischen Prüfung noch Änderungen ergeben.

Beschluss

Der Gemeinderat billigt vorliegenden Planentwurf mit Textlichen Festsetzungen und Begründung in der Fassung vom 18.11.2019 und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des Auslegungsverfahrens. Die Verwaltung wird zudem ermächtigt, den Entwurf auch auszulegen, wenn sich auf Grund der juristischen Prüfung noch Änderungen ergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2020 08:20 Uhr