Bauantrag zur Erweiterung des bestehenden Betriebsgebäudes der Holzverarbeitung und Neubau eines Hochregals;
Grundstück: Flur-Nr. 1353/92, Gem. Hausham, Bergwerkstraße 10
Bauherr: Manfred Pannermayr
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 13.03.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Herr Pannermayr möchte die Erweiterungen des bestehenden Betriebsgebäudes und die Errichtung eines Hochregals nachträglich genehmigen lassen.
Das Grundstück liegt im Bebauungsplan Nr. 10 „Ehemaliges Kraftwerksgelände“. Die Baugrenzen für die Erweiterungen wurden schon vor einigen Jahren in der 2. Änderung festgelegt. Die Erwei-terung für den Sozialbereich stimmt mit den planerischen und textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 10 überein. Die Erweiterung für das Kleinteillager liegt größtenteils in den festgesetzten Baugrenzen. Diese Erweiterung überschreitet mit ca. 0,815 m die vorgegebenen Baugrenzen des Bebauungsplans. Für das bereits errichtete Hochregal sind im Bebauungsplan keine Baugrenzen vorgesehen. Die anfallenden Abstandsflächen des Hochregals werden vom Nachbargrundstück Fl. Nr. 1353/87 übernommen.
Für das Hochregal und für die Überschreitung der Baugrenzen werden hiermit folgende Befreiungen von
den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 10 „Ehemaliges Kraftwerksgelände“ beantragt:
1. Durch den südseitigen Anbau eines Kleinteilelagers an das bestehende Betriebsgebäude werden die festgesetzten Baugrenzen auf einer Breite von ca. 0,815 m und einer Länge von ca. 4,29 m (= 3,41 m²) überschritten.
🡪 Für die geringfügige Überschreitung der Baugrenzen wird eine Befreiung beantragt.
Die Abstandsflächen gem. Bebauungsplan betragen H/4, mindestens jedoch 3,0 m.
🡪 die Mindestabstandsfläche fällt auf einer Breite von ca. 0,95 m auf die Verkehrs- und Parkplatzfläche der Fl. Nr. 1353/93 (Grundstückseigentümerin: Sabine Sohnius).
2. Der Bau eines Hochregals zur Lagerung von Holz an der südöstlichen Grundstücksgrenze befindet sich außerhalb der festgesetzten Baugrenzen.
🡪 Für die Errichtung des Hochregals außerhalb der Baugrenzen wird eine Befreiung beantragt.
🡪 die Mindestabstandsfläche des Hochregals und die des Nachbargebäudes, Bergwerkstraße 8, von jeweils 3,0 m können auf der Fl. Nr. 1353/87 (Grundstückseigentümer: Gottlob Alber) eingehalten werden.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen und den Baugrenzen des Bebauungsplans Nr. 10 „Ehemaliges Kraftwerksgelände“ zu.
Abstimmung ____:____
Beschluss 2:
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.
Abstimmung ____:____
Beschluss 1
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen und den Baugrenzen des Bebauungsplans Nr. 10 „Ehemaliges Kraftwerksgelände“ zu.
Abstimmung ____:____
Beschluss 2:
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.
Abstimmung ____:____
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen und den Baugrenzen des Bebauungsplans Nr. 10 „Ehemaliges Kraftwerksgelände“ zu.
Abstimmung ____:____
Beschluss 2:
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.
Abstimmung ____:____
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.02.2020 09:54 Uhr