Vollzug der Verkehrsgesetze; Antrag von Thomas Walschek auf Errichtung eines beidseitigen absoluten Parkverbots im Bereich der Sackgasse "Alte Miesbacher Straße 1-5" in Richtung Autohaus Kober


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Hauptverwaltungsausschusses, 11.03.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptverwaltungsausschuss Sitzung des Hauptverwaltungsausschusses 11.03.2019 ö 2

Sachverhalt

Der Antragsteller hat mit Schreiben vom 08.01.2019 beantragt, ein absolutes Halteverbot entlang der Alten Miesbacher Straße 1 bis zum Autohaus Kober zu erlassen. Dieses sollte sich beidseitig erstrecken.

Aufgrund der parkenden Autos ist u.a. eine Einschränkung des Winterdienstes gegeben. Ebenso kann die Müllabfuhr durch die VIVO diese Sackgasse nicht befahren.

Die Alte Miesbacher Straße nach dem Autohaus Kober ist die Zufahrtsstraße zu den Anwesen Alte Miesbacher Straße 1-3. Diese wird u.a. von den Mitarbeitern des Autohaus Kober, Hausham, genutzt.
Das Halten und Parken ist derzeit auf diesem Sackgassenstück erlaubt, aber durch das hohe Verkehrsaufkommen des angrenzenden Autohauses sowie der Enge der Straße durch das jetzige beidseitige Parken entstehen immer wieder gefährliche Verkehrssituationen und Schwierigkeiten (Müllabfuhr, Schneeräumdienst).

Beschlussvorschlag

Der Hauptverwaltungsausschuss beschließt, ein absolutes Parkverbot (Zeichen 283) für die gesamte Sackgasse (Alte Miesbacher Straße bis zur Einfahrt Autohaus Kober) auf beiden Seiten anzuordnen. Entsprechend wird auf der gegenüberliegenden Seite des Autohauses das Parkverbot bis zur Einmündung nach rechts erlassen.

Die Verwaltung wird ermächtigt, die Beschilderung samt der vorherigen Anordnung anzubringen.

Beschluss

Der Hauptverwaltungsausschuss beschließt, ein absolutes Parkverbot (Zeichen 283) für die gesamte Sackgasse (Alte Miesbacher Straße bis zur Einfahrt Autohaus Kober) auf beiden Seiten anzuordnen. Entsprechend wird auf der gegenüberliegenden Seite des Autohauses das Parkverbot bis zur Einmündung nach rechts erlassen.

Die Verwaltung wird ermächtigt, die Beschilderung samt der vorherigen Anordnung anzubringen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 5

Datenstand vom 14.02.2020 10:39 Uhr