Bauantrag zum Neubau einer Fress-Liegehalle für Milchvieh; Grundstück: Flur-Nr. 90/0, Gem. Hausham, Unterbodenrain 11 Bauherr: Franz Atzl


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 14.05.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.05.2019 ö beschließend 2

Sachverhalt

Herr Atzl beabsichtigt, auf dem Grundstück Flur-Nr. 90/0 eine Fress- und Liegehalle für Milchvieh zu errichten.

Der Laufstall hat die Maße 31,70 m x 24,40 m und eine Wandhöhe von 3,94 m. Das Vorhaben liegt im Außenbereich. Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaft-lichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt.
Bei dem geplanten Vorhaben handelt es sich um ein privilegiertes Bauvorhaben im Sinne von
§ 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange liegt nicht vor, da der Flächennutzungsplan das Areal als landwirtschaftliche Fläche ausweist und die Erschließung gesichert ist durch einen gemeindlichen Wasseranschluss und eine eigene Kleinkläranlage.

Die Frischwasser-Hauszuleitung muss vor Errichtung des Bauvorhabens umgelegt werden.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorliegenden Plänen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorliegenden Plänen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2020 09:55 Uhr