Tektur: Bauantrag zur Dachanhebung, Errichtung eines Quergiebels; - bauliche Änderungen; Grundstück: Flur-Nr. 646/12, Gem. Hausham, Schlierachstraße 3a Bauherr: Zsolt Koracsony


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 14.05.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.05.2019 ö beschließend 10

Sachverhalt

Herr Koracsony beantragt eine Tektur für den bereits genehmigten Bauantrag aus dem Jahr 2016.
Im Erdgeschoss wird die genehmigte Wohnung auf zwei Wohnungen aufgeteilt. Zusätzlich wird im Dachgeschoss eine fünfte Wohnung errichtet. Herr Koracsony beantragt die Genehmigung der Dachterrasse.

Das Grundstück, Fl.Nr. 646/12 der Gemarkung Hausham liegt in keinem Bebauungsplangebiet. Die Beurteilung richtet sich somit nach § 34 Abs. 1 BauGB. Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Hausham ist das Grundstück als MI – Mischgebiet ausgewiesen.

Die Fassade im Erdgeschoss soll mit einem Naturstein verkleidet werden. Laut unserer Gestaltungssatzung § 3 Abs. 1 sollen Außenwände nur einfach verputzt (keine Zierputze) oder mit Holz verkleidet werden. Es wird eine Abweichung der gemeindlichen Gestaltungssatzung mit einer Begründung benötigt.

Die Abweichung wird wie folgt begründet:
„Unserer Ansicht nach wird dadurch die Fassade des Gebäudes optisch gegliedert und stellt ein schöneres Bild dar.“

Durch die Erweiterung von 3 auf 5 Wohnungen müssen 10 Stellplätze auf dem eigenen Grund nachgewiesen werden. Herr Koracsony errichtet drei Duplexgaragen und vier Stellplätze auf seinem Grundstück.

Herr Koracsony hat die Auflagen des Abwasserzweckverbandes im Schlierachtal (ZAS) noch nicht erfüllt. Das Gebäude ist immer noch auf den Abwasserkanal des Nachbarn angeschlossen. Laut genehmigtem Entwässerungsplan soll der Grundstücksanschluss in die Zufahrtsstraße gelegt werden. Dies wurde noch nicht durchgeführt.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt einer Abweichung von § 3 Abs. 1 der gemeindlichen Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes bzgl. der Fassade zu.                

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Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorliegenden Plänen unter der Bedingung, dass der Anschluss am Schmutzwasserkanal durchgeführt wird.
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Beschluss 1

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt einer Abweichung von § 3 Abs. 1 der gemeindlichen Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes bzgl. der Fassade zu.                

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 2

Beschluss 2

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorliegenden Plänen unter der Bedingung, dass der Anschluss am Schmutzwasserkanal durchgeführt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2020 09:55 Uhr