Bauleitplanung für das ehemalige Rathausgrundstück;
Flur-Nrn. 1177/0, 1176/4, 1176/22, jeweils Gem. Hausham
Aufstellungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 13.01.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Gemäß dem Beschluss des Gemeinderats vom 14.10.2019 soll das ehemalige Rathausareal veräußert werden.
Der Gemeinde ist daran gelegen, dass die Grundstücke mit einem Wohnungsbau, der auch einen hohen Anteil an preisgünstigen Mietwohnungen vorsieht, bebaut werden. Zudem handelt es sich beim ehemaligen Rathausareal um eine unmittelbar an der Ortsdurchfahrtsstraße gelegene exponierte Lage.
Um bei einem Verkauf des Areals an einen Investor das Ziel der Gemeinde, auf dem Areal bezahlbaren Mietwohnraum für alle Bevölkerungsschichten zu schaffen, der sich durch eine moderne, gleichzeitig aber dem Alpenvorland angepasste architektonische Gestaltung und hohe Wohnqualität auszeichnet, zu gewährleisten, ist es sinnvoll, die Bebauung mittels Bauleitplanung zu steuern.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt, für die Grundstücke des ehemaligen Rathauses, Flur-Nrn. 1177/0, 1176/4 und 1176/22 einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Bebauungsplan kann als Bebauungs-plan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt werden und soll den Namen „Rathausstraße-Süd“ erhalten.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, für die Grundstücke des ehemaligen Rathauses, Flur-Nrn. 1177/0, 1176/4 und 1176/22 einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Bebauungsplan kann als Bebauungs-plan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt werden und soll den Namen „Rathausstraße-Süd“ erhalten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 11.02.2020 07:03 Uhr