Bauantrag für den Neubau einer Saunahütte;
Grundstück: Flur-Nr. 1197/0, Gem. Hausham, nähe Tratberg III 1
Bauherr: Summerer Georg
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 26.05.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Herr Summerer möchte auf seinem Grundstück Fl. Nr. 1197/0, Tratberg III 1, eine Saunahütte mit Terrasse für seine Feriengäste errichten. Die Saunahütte einschließlich Terrasse hat eine Gesamtfläche von 7,36 m x 5,15 m und eine Wandhöhe von 3,10 m.
Das Vorhaben liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB).
Bauplanungsrechtliche Bedenken gegen das Bauvorhaben bestehen nicht.
Ein Bauvorhaben im Außenbereich ist nur zulässig, wenn es privilegiert ist, d.h. einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt.
Herr Summerer bietet neben der Landwirtschaft noch Ferienwohnungen (Urlaub auf dem Bauernhof) auf seinem Hof an. Laut § 35 BauGB können Ferienwohnungen eine privilegierte Betätigung sein. Voraussetzung ist, dass das Vorhaben einem landwirtschaftlichen Betrieb zugehörig ist und von diesem geprägt ist.
Zusätzlich wurde das Vorhaben im Vorfeld bereits mit dem Landratsamt Miesbach besprochen.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorliegenden Plänen.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorliegenden Plänen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 23.07.2020 09:55 Uhr