Vereidigung der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 04.05.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Alle neuen Gemeinderatsmitglieder sind in ihrer ersten Sitzung nach ihrer Berufung zu vereidigen. Somit entfällt die Eidesleistung für Gemeinderäte die nahtlos wieder in das Gremium gewählt wurden.
Der Diensteid/das Gelöbnis wird durch den ersten Bürgermeister abgenommen.
Die Eidesformel ergibt sich aus Art. 31. Abs. 4 GO.
Hinweise:
- Der Eid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden.
- Aus Glaubens- oder Gewissensgründen kann auch an Stelle der Worte „ich schwöre“ die Worte „ich gelobe“ gesprochen werden.
- Das Gelöbnis kann auch mit einer dem Bekenntnis der Religionsgemeinschaft oder der Überzeugung der Weltanschauungsgemeinschaft entsprechenden gleichwertigen Beteuerungsformel eingeleitet werden (feierliches Versprechen)
Es werden somit alle neuen Gemeinderatsmitglieder (auch bei unterschiedlichen Formen) gleichzeitig vereidigt.
Die neuen Gemeinderatsmitglieder
- Erich Eckmair
- Willi Halletz
- Johann Harraßer
- Erich Kogler
- Thomas Leidgschwendner
- Harda von Poser
- Sascha Privitera
haben daraufhin folgenden Diensteid/folgendes Gelöbnis entsprechend Art. 31 Abs. 4 GO geleistet:
„Ich schwöre (gelobe) Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern.
Ich schwöre (gelobe), den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen.
Ich schwöre (gelobe), die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, (so wahr mir Gott helfe).“
Beschlussvorschlag
Ohne Abstimmung
Datenstand vom 29.05.2020 10:11 Uhr