Dienstaufwandsentschädigung des ersten Bürgermeisters


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 04.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.05.2020 ö beschließend 3.1

Sachverhalt

Die besoldungsrechtliche Einstufung ergibt sich direkt aus Art. 45 Abs. 2 KWBG / Anlage 1.
Ein Gemeinderatsbeschluss ist nicht erforderlich.

Dienstaufwandsentschädigung:

  • Erfolgt zusätzlich zur Besoldung
  • Diese Entschädigung erfolgt für die durch das Amt bedingten Mehraufwendungen „Repräsentationsverpflichtungen“
  • Mit der Dienstaufwandentschädigung sind die Reisekostenvergütungen (u. a. Tagegeld, Übernachtungsgeld) innerhalb des Gebietes des Dienstherrn abgegolten, mit Ausnahme der Fahrkostenerstattung und der Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigung
  • Spätere Änderungen sind zulässig
  • Der erste Bürgermeister ist persönlich beteiligt

Rechtsgrundlage für die Dienstaufwandsentschädigung ist Art. 46 KWBG i. V. m. Anlage 2 zu
Art. 46 Abs. 1 Satz 2 KWBG.

Der Rahmensatz beträgt seit dem 01.01.2020 für kreisangehörige Gemeinden
242,91 € bis 798,47 € pro Monat.

Bisher wurde der Rahmen wie in fast allen Gemeinden voll ausgeschöpft.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, die Dienstaufwandsentschädigung für den ersten Bürgermeister auf 798,47 €/Monat festzusetzen.

Bürgermeister Jens Zangenfeind war wegen persönlicher Beteiligung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.


Reisekostenvergütung:

Zudem ist im Rahmen der Dienstaufwandsentschädigung eine Regelung bezüglich der Fahrkostenerstattung (Reisekosten) festzulegen.
Bisher wurden die Reisekosten des ersten Bürgermeisters pauschal mit einem Monatsbetrag von 350,-- € abgegolten.






Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt in Absprache mit dem ersten Bürgermeister, dass von der Möglichkeit der Pauschalierung nach Art. 19 BayRKG Gebrauch gemacht wird.

Mit der Pauschale sind alle Dienstreisen abgegolten.

Die Höhe der Reisekostenpauschale wird festgesetzt auf 350,-- €/Monat.

Bürgermeister Jens Zangenfeind war wegen persönlicher Beteiligung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt, die Dienstaufwandsentschädigung für den ersten Bürgermeister auf 798,47 €/Monat festzusetzen.

Bürgermeister Jens Zangenfeind war wegen persönlicher Beteiligung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.


Reisekostenvergütung:

Zudem ist im Rahmen der Dienstaufwandsentschädigung eine Regelung bezüglich der Fahrkostenerstattung (Reisekosten) festzulegen.
Bisher wurden die Reisekosten des ersten Bürgermeisters pauschal mit einem Monatsbetrag von 350,-- € abgegolten.






Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt in Absprache mit dem ersten Bürgermeister, dass von der Möglichkeit der Pauschalierung nach Art. 19 BayRKG Gebrauch gemacht wird.

Mit der Pauschale sind alle Dienstreisen abgegolten.

Die Höhe der Reisekostenpauschale wird festgesetzt auf 350,-- €/Monat.

Bürgermeister Jens Zangenfeind war wegen persönlicher Beteiligung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt, die Dienstaufwandsentschädigung für den ersten Bürgermeister auf 798,47 €/Monat festzusetzen.

Bürgermeister Jens Zangenfeind war wegen persönlicher Beteiligung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.


Reisekostenvergütung:

Zudem ist im Rahmen der Dienstaufwandsentschädigung eine Regelung bezüglich der Fahrkostenerstattung (Reisekosten) festzulegen.
Bisher wurden die Reisekosten des ersten Bürgermeisters pauschal mit einem Monatsbetrag von 350,-- € abgegolten.






Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt in Absprache mit dem ersten Bürgermeister, dass von der Möglichkeit der Pauschalierung nach Art. 19 BayRKG Gebrauch gemacht wird.

Mit der Pauschale sind alle Dienstreisen abgegolten.

Die Höhe der Reisekostenpauschale wird festgesetzt auf 350,-- €/Monat.

Bürgermeister Jens Zangenfeind war wegen persönlicher Beteiligung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.05.2020 10:11 Uhr