Lebenshilfe Miesbach gGmbH; Abschluss einer Defizitvereinbarung
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 12.10.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | Sitzung des Gemeinderates | 12.10.2020 | ö | beschließend | 7.1 |
Sachverhalt
Mit Beschluss vom 23.07.2020 wurde die Verwaltung beauftragt, mit der Lebenshilfe Miesbach gGmbH für die Kindertageseinrichtungen
- Kindergartengruppe Brentenstraße
- Kinderkrippe „Tausendfüßler“
- Kinderkrippe „Villa Kunterbunt“
eine neue Defizitvereinbarung abzuschließen.
Hierbei soll sich die Verwaltung an der „Mustervereinbarung über das die gesetzliche Förderung übersteigende Betriebskostendefizit“ des Bayernischen Gemeindetages bzw. des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes orientieren.
Basierend auf diese Mustervereinbarung wurde nun eine entsprechende Defizitvereinbarung erarbeitet (s. Anlage).
Diese Defizitvereinbarung hat folgende Eckpunkte:
Die Gemeinde gewährt der Trägerin neben ihrem gesetzlichen Förderanspruch nach Art. 18 BayKiBiG zusätzlich eine Förderung des ungedeckten Betriebsaufwands als freiwilligen Zuschuss für alle Einrichtungen insgesamt.
Die Höchstbeträge dieses Zuschusses werden wie folgt gestaffelt:
- Kindergartenjahr 2020/2021 150.000 €
- Kindergartenjahr 2021/2022 160.000 €
- Kindergartenjahr 2022/2023 170.000 €
Grundlage der zusätzlichen Förderung ist eine pädagogische Leistung der Trägerin. Es wird hierfür in Anbetracht des besonderen Betreuungsaufwandes dieser Einrichtungen ein Anstellungs-schlüssel von 1 : 6 bis zu maximal 1 : 10 festgelegt.
Die Vereinbarung tritt am 01.09.2020 in Kraft. Sie wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
Nach Ablauf von 5 Jahren kann die Vereinbarung von den Vertragsparteien jeweils zum des Kindergartenjahres (31.08.) unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Jahr gelöst werden. Hinsichtlich der Staffelung der Höchstbeträge werden vor Ende des Kindergartenjahres 2022/2023 neue Höchstbeträge des ungedeckten Betriebsaufwandes für die Kindergartenjahre 2023/2024 und 2024/2025 in gemeinsamer Absprache festgesetzt.
Diese Vereinbarung bedarf zu ihrer Wirksamkeit als kreditähnliches Rechtsgeschäft der Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde (Landratsamt Miesbach) nach Art. 72 Abs. 1 GO.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt den Abschluss der in der Anlage beigefügten Defizitvereinbarung mit der Lebenshilfe Miesbach gGmbH.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt den Abschluss der in der Anlage beigefügten Defizitvereinbarung mit der Lebenshilfe Miesbach gGmbH.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.07.2021 11:16 Uhr