Bauantrag zur Errichtung eines provisorischen Parkplatzes für das Krankenhaus Agatharied; Grundstück: Flur-Nr. 1699, Gem. Hausham, Straß 100 Antragsteller: Landkreis Miesbach


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 29.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 29.07.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Landkreis plant zur langfristigen Lösung der Parkplatzproblematik am Kreiskrankenhaus Agatharied die Errichtung eines Parkhauses. Die planungsrechtlichen Voraussetzungen werden durch das derzeitige Verfahren zur 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 geschaffen. 

Da das Parkhaus auf der Fläche der bestehenden terrassierten Parkplatzfläche errichtet wird, entfallen während der Bauzeit des Parkhauses 280 Stellplätze. Aus diesem Grund soll ein vorübergehender Parkplatz mit der gleichen Stellplatzanzahl angelegt werden. 
Vorgesehen ist die Errichtung auf der an den Bestandsparkplatz nördlich angrenzenden Fläche für die Dauer von ca. 2,5 Jahren. 

Diese Fläche liegt im Außenbereich und ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Auch handelt es sich beim Parkplatzbau nicht um ein privilegiertes Vorhaben i.S.v. § 35 Abs. 1 BauGB, sondern um ein sonstiges Vorhaben, das nach § 35 Abs. 2 BauGB im Einzelfall zugelassen werden kann, wenn seine Ausführung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt. Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange liegt insbesondere vor, wenn das Vorhaben den Darstellungen des Flächennutzungsplans widerspricht. 
Die Nutzung einer landwirtschaftlichen Fläche als Parkplatz widerspricht der Darstellung des Flächennutzungsplans. Allerdings liegt keine dauerhafte Beeinträchtigung vor, da die Fläche nach Fertigstellung des Parkhauses wieder in ihren ursprünglichen Zustand zurückgebaut wird.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen. 

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.

Nach Inbetriebnahme des Parkhauses ist der provisorische Parkplatz wieder zurückzubauen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2

Datenstand vom 23.09.2021 14:30 Uhr