Bauantrag zum Neubau eines Doppelhauses, Haushälfte Nord;
Grundstück: Flur-Nr. 1202/20 T, Gem. Hausham, Tratberg I 8
Antragsteller: Cavdar Betül und Tuna
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 29.04.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Familie Cavdar beantragt den Neubau einer Doppelhaushälfte. Die im Norden gelegene Doppelhaushälfte soll 8,00 m x 10,00 m mit einer Traufhöhe von 5,80 m, einer Firsthöhe von 7,62 m und einer Dachneigung von 20° werden. Das bestehende Gebäude muss abgerissen werden.
Laut Plan können die benötigten 2 Stellplätze auf dem Grundstück nachgewiesen werden.
Das Grundstück liegt im Hangbereich und die Höhenlage des Gebäudes orientiert sich ungefähr an der Straßenlage an der nordöstlichen Grundstücksgrenze, so dass für das Bauvorhaben auch größere Abgrabungen oder Aufschüttungen nötig werden können, die nicht der gemeindlichen Gestaltungssatzung entsprechen.
Das Bauvorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich in einem reinen Wohngebiet.
Nach § 34 Abs. 1 BauGB soll sich das Bauvorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Im Bereich Tratberg ist derzeit noch eine relativ geringe Bebauung auf großen Grundstücken vorhanden. Um dem Grundsatz des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden und des daraus resultierenden Gebots der Nachverdichtung nachzukommen, eignet sich dieses Grundstück mit einer Grundfläche von 769 m² dafür, um durch die Errichtung eines Doppelhauses an Stelle eines Einfamilienhauses eine maßvolle Nachverdichtung zu erreichen.
Bauplanungsrechtliche Bedenken gegen das Bauvorhaben bestehen nicht.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen. Für notwendige Abgrabungen und Aufschüttungen, die nicht der gemeindlichen Gestaltungssatzung entsprechen, wird eine Befreiung von den Festsetzungen der Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straße- und Landschaftsbildes erteilt.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen. Der Planer wird gebeten, Vorschläge zur Harmonisierung der beiden Haushälften zur Ostseite (Straßenseite) zu erarbeiten.
Für notwendige Abgrabungen und Aufschüttungen, die nicht der gemeindlichen Gestaltungssatzung entsprechen, wird eine Befreiung von den Festsetzungen der Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 09.02.2022 08:46 Uhr