Bauantrag zum Neubau eines Milchviehlaufstalls mit Laufhof und Heutrocknung;
Grundstück: Flur-Nr. 1210/0, Gem. Hausham, Tratberg III 1
Antragsteller: Summerer Georg
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 29.04.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Antragsteller beabsichtigt, auf dem Grundstück Flur-Nr. 1210/0 nördlich des Haupthauses einen Milchviehlaufstall mit Laufhof und Heutrocknung zu errichten.
Der Laufstall hat die Maße 64,65 m x 17,38 m, Wandhöhe 6,86 m, Giebelhöhe 9,84 m, Dachneigung 18°. Im Gesamtmaß sind enthalten der Stall mit Heulager mit den Maßen 43,50 m x 17,38 m, eine überdachte Auslauffläche mit 41,7 m² und eine nichtüberdachte Lauffläche von 39,1 m², eine Güllegrube und ein Hackschnitzellager.
Da das vorhandene Gelände nicht plan ist, sind zum Geländeausgleich Aufschüttungen und Abgrabungen nötig, die nicht der gemeindlichen Gestaltungssatzung entsprechen.
Durch die Hanglage ergibt sich hangabwärts vom vorhandenen Kiesweg aus eine Gesamtansichtsfläche von ca. 9,70 m. Im nördlichen Gebäudeteil wird deshalb das Heulager mit einer Garage unterkellert. Um die Gebäudefassade zwischen Güllegrube und Garage ansprechend zu gestalten ist geplant, Spalierobst zu pflanzen.
Das Vorhaben liegt im Außenbereich. Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichem Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt.
Bei dem geplanten Vorhaben handelt es sich um ein privilegiertes Bauvorhaben im Sinne von
§ 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange liegt nicht vor, da der Flächennutzungsplan das Areal als landwirtschaftliche Fläche ausweist und die Erschließung gesichert ist durch die Wasseranschlussmöglichkeit an die gemeindliche Frischwasserleitung und Einleitung des Schmutzwassers von Stall und Tankraum in die Güllegrube..
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen. Zu Aufschüttungen und Abgrabungen, die nicht der gemeindlichen Gestaltungssatzung entsprechen, wird eine Befreiung von den Festsetzungen der Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes erteilt.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen. Zu Aufschüttungen und Abgrabungen, die nicht der gemeindlichen Gestaltungssatzung entsprechen, wird eine Befreiung von den Festsetzungen der Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 09.02.2022 08:46 Uhr