Bauantrag zum Neubau eines Zweifamilienhauses;
Grundstück: Flur-Nr. 1353/28, Gem. Hausham, Haldenstraße 17
Bauherr: Mangold Wohnbau GmbH
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 08.07.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das bestehende Gebäude soll abgebrochen und durch ein Zweifamilienhaus / Doppelhaus mit den Maßen 16 m x 10 m, Wandhöhe 5,77 m, Firsthöhe 7,25 m, DN 18°. Das Bestandsgebäude hat die Maße 13,70 m x 8,25 m mit einer Wandhöhe von 4,50 m und einer Firsthöhe von 6,40 m.
Der Neubau wird um ca. 1,50 m in Richtung Norden verschoben, so dass auf dem südlichen Grundstücksteil entlang der Straße ein Carport mit 7,90 m x 4,65 m und Pultdach errichtet werden kann. Das Pultdach wird entsprechend der gemeindlichen Gestaltungssatzung mit einer Dachneigung von 10° ausgebildet.
Die für 2 Wohneinheiten benötigten 4 Stellplätze können auf dem Grundstück errichtet werden.
Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich in einem Allgemeinen Wohngebiet, weshalb sich die planungsrechtliche Beurteilung des Bauvorhabens nach § 34 BauGB richtet.
Bauplanungsrechtliche Bedenken gegen das Bauvorhaben bestehen nicht.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 09.02.2022 08:51 Uhr