BPL Nr. 16 "Zentrales Krankenhaus Agatharied"; Bauantrag zum Neubau eines Parkhauses für das Kreiskrankenhaus Agatharied Grundstück: Flur-Nr. 1611/11, Gem. Hausham, St.-Agatha-Straße Antragsteller: Landkreis Miesbach


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 07.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.04.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Landkreis Miesbach möchte auf der bestehenden Parkplatzfläche ein 4 – 5-geschossiges, 3-schiffiges Parkhaus errichten. Die Parkebenen sind entsprechend dem natürlichen Geländeverlauf und den Vorgaben des BPL höhengestaffelt und steigen mit einer Wandhöhe von 12,45 m im Westen auf 16,85 m im Osten. Aufgrund der von West nach Ost ansteigenden Hanglage und der Freiflächengestaltung entsprechend dem natürlichen Geländeverlauf ergibt sich auch im Osten vom Bergerhofweg aus eine sichtbare Wandhöhe von ca. 13 m.
Das Dach ist als Flachdach mit einer extensiven Dachbegrünung ausgebildet und mit einer aufgeständerten Photovoltaikanlage versehen, die aber aufgrund der umlaufenden Attika nicht sichtbar ist.
Das Parkhaus wird in einer offenen Stahlkonstruktion errichtet, die insgesamt 4 an der Nord- und der Südseite außenliegenden Treppenhäuser werden in Massivbauweise errichtet. Im Haupttreppenhaus Süd befinden sich 2 Aufzüge. Die Fassaden werden mit Kletterpflanzen begrünt.
Die Zufahrt zum Parkhaus erfolgt getrennt für die Beschäftigten des Krankenhauses und die Besucher. Die Stellplätze für die Beschäftigten befinden sich erdgeschossig in der Westspange mit Ein- und Ausfahrt von Norden. Die Zufahrt für die Besucherparkplätze erfolgt von Süden, die Ausfahrt befindet sich auf der Nordseite.
Insgesamt werden im Parkhaus 808 Stellplätze für Pkw errichtet, zudem werden entlang der St.-Agatha-Straße 10 Stellplätze für Motorräder sowie 10 Fahrradabstellplätze errichtet. 

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des BPL Nr. 16 und entspricht in der vorliegenden Fassung den Vorgaben des Bebauungsplans in der 6. Änderung.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.05.2022 07:41 Uhr