Sportförderung; Antrag des FC Hausham 07 e.V. vertreten durch den 1.Vorstand Christian Voulgaris auf Zuschuss zur Errichtung eines Vereinsheimes, Informationen zum Sachstand und Entscheidung zum weiteren Vorgehen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 19.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.09.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Auf unsere Bitte hin erschienen der 1. Vorstand des FC Hausham 07 e.V. Christian Voulgaris und der 2. Vorstand Önder Oguz am 16.02.2022 im Rathaus der Gemeinde Hausham. 

Wir haben die beiden Vorstände angesprochen und darum gebeten, dass uns Rechnungen zur Verfügung gestellt werden. Dies war der Wunsch des Gemeinderats. Der Wunsch ergab sich dadurch, dass trotz mehrerer Vorsprachen nicht klar war, in welcher Höhe sich die Kosten für das Vereinsheim belaufen werden.

Dennoch wurde klar zum Ausdruck gebracht, dass die Gemeinde das Projekt zur Errichtung des Vereinsheims unterstützen möchte. Um Anhaltspunkte für die Gesamtkosten zu erhalten, bat der Gemeinderat um die Vorlage von Rechnungen sowie um eine Übersicht, wie das Gesamtprojekt finanziert werden soll (eigenes Vermögen, Spenden, Zuschüsse u. a.)

Der 1. Vorstand und der 2. Vorstand des FC Hausham 07 e.V. teilten am 16.02.2022 bei der Besprechung im Sitzungssaal mit, dass Ihnen keine Rechnungen vorliegen würden. Sie würden sich aber darum kümmern. Außerdem betonten sie, dass die künftige Korrespondenz ausschließlich über sie als Vorstände erfolgen soll. 

Am 18.05.2022 überbrachte Herr Christian Halletz, Kassier des Vereins, diverse Rechnungen. 

Es ergibt sich eine Gesamtsumme von EUR 95.683,56. 

Die Übergabe des Ordners mit den Rechnungen erfolgte am 18.05.2022. Herr Christian Halletz wurde dabei gebeten, doch auch die Finanzierung des Projekts darzulegen. Herr Halletz führte dabei aus, dass die Finanzierung über Privatdarlehen erfolgen würde. Die Darlehensverträge würde er umgehend nachreichen. 

Mit Schreiben vom 19.07.2022 wurde der 1. Vorstand und der 2. Vorstand darum gebeten, uns mitzuteilen, in welcher Höhe ein Zuschuss begehrt wird. Das Schreiben vom 19.07.2022 fügen wir bei.

Mit Schreiben vom 09.08.2022 teilte uns der 1. Vorstand des FC Hausham mit, dass bisher EUR 95.000,-- an Handwerker und Firmen überwiesen wurde. 

Herr Voulgaris führte des Weiteren aus, dass für die Außenanlagen wohl noch EUR 8.000,-- anfallen würden. 

Im Jahr 2022 wird der Verein durch verschiedene Sponsoren unterstützt. Es ergeben sich damit für 2022 Einnahmen des Vereins in Höhe von ca. EUR 50.000,--.

Herr Voulgaris beantragt einen Zuschuss in Höhe von EUR 50.000,--. Er hat aber ausdrücklich erwähnt, dass der Verein für jede Unterstützung dankbar ist und nicht generell erwartet wird, dass die Gesamtsumme von EUR 50.000,-- bezuschusst wird. 

Kurz nach dem Gespräch mit Herrn Voulgaris haben wir eine Anfrage bei der Kühnen-Stiftung gestellt, inwieweit Zuschüsse an den FC Hausham aus dem Kühnen-Fonds entnommen werden können. Eine Antwort liegt uns leider noch nicht vor. 

Herr Voulgaris wird bei der Sitzung anwesend sein.

Im kommenden Jahr wird eine weitere Maßnahme im Bereich der Anlage an der Agip durchgeführt. Mit Beschluss des Gemeinderats vom 28.10.2021 wurde festgelegt, dass eine Sanierung und Erweiterung der Flutlichtanlage erfolgen soll. Damals wurden voraussichtliche Kosten von ca. EUR 70.000,-- prognostiziert. Der Fördersatz des BLSV liegt bei 45 %. 

Derzeit sind wir dabei, die Maßnahme auszuschreiben. Aufgrund der bekannten Gesamtsituation gehen wir davon aus, dass sich die Auftragssumme durchaus erhöhen könnte. Letztlich verbleibt für die Gemeinde Hausham ein Eigenanteil in einer Größenordnung von EUR 40.000,-- bis EUR 60.000,--.

Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Hausham gewährt dem FC Hausham 07 für den Erweiterungsbau des Vereinsheimes einen Zuschuss in Höhe von EUR ….

Beschluss

Die Gemeinde Hausham gewährt dem FC Hausham 07 für den Erweiterungsbau des Vereinsheimes einen Zuschuss in Höhe von insgesamt EUR 30.000,--. Dabei erfolgen die Zahlungen im Jahr 2022 und 2023 zu je EUR 15.000,--. Voraussetzung dafür ist, dass der Betrag von der Kühnen-Stiftung zur Verfügung gestellt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 2

Datenstand vom 25.10.2022 15:43 Uhr