Bebauungsplan Nr. 3 "Am Rain/Nagelbachstraße"; Vorbescheid zum Neubau eines Zweifamilienhauses mit Garagen; Grundstück: Flur-Nr. 768/0, Gem. Hausham, Rain 42 Antragsteller: Köglmeier Hans Markus


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 08.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.02.2022 ö beschließend 12

Sachverhalt

Der Antragsteller beantragt mit Hilfe eines Vorbescheids, den Neubau eines Zweifamilienhauses mit Garagen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 3 „Am Rain / Nagelbachstraße“ planungsrechtlich zu prüfen. Mit dem Vorbescheid wird eine verbindliche Entscheidung über die Zulässigkeit des Bauvorhabens im Geltungsbereich des BPL Nr. 3 „Am Rain / Nagelbachstraße“ sowie das Maß der zulässigen Nutzung beantragt.

Geplant ist die Errichtung eines Doppelhauses mit den Maßen 10,00 m x 14,00 m mit einer Wandhöhe von 6,30 m bergseitig, einer Dachneigung von 26° sowie einer Doppelgarage mit den Maßen 6,50 m x 6,00 m.
Der Antrag auf Vorbescheid sieht 2 Varianten der Lage des Gebäudes innerhalb des Plangebiets vor.
Variante 1: Wohngebäude und Garage parallel zum Hang mit First in Nord-Süd-Ausrichtung
Variante 2: Wohngebäude und Garage mit First in Ost-West-Ausrichtung

Fragen, über die im Vorbescheid zu entscheiden ist:
Ist der geplante Neubau innerhalb des Geltungsbereichs des BPL Nr. 3 „Am Rain / Nagelbachstraße“ gemäß beiliegender Planzeichnung (V1 oder V2)
       dem Maß der baulichen Nutzung mit 2 Wohneinheiten
       der geplanten Gebäudegröße und Anordnung (V1 oder V2) sowie Höhenentwicklung 
       (Wandhöhe 6,30 m bergseitig)
planungsrechtlich zulässig?

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 3 „Am Rain / Nagelbachstraße“. Der Planbereich wurde mit der 5. Änderung in den Geltungsbereich des Bebauungsplans aufgenommen und sieht als Art der Nutzung ein Dorfgebiet vor. Der Bebauungsplan weist Baugrenzen für Wohngebäude und Garagen aus sowie Wandhöhen zwischen 6,00 m und 7, 30 m und eine Dachneigung von 18° - 25°. Ein Baufeld für das beantragte Bauvorhaben ist bisher nicht ausgewiesen. Darüber hinaus legt der Bebauungsplan eine Höchstzahl für zulässige Wohneinheiten fest – für das im Bebauungsplan ausgewiesene Grundstück Flur-Nr. 768 sind 7 Wohneinheiten zulässig.

Um das Bauvorhaben zu realisieren, müsste der Bebauungsplan geändert werden hinsichtlich der Ausweisung eines Baufeldes sowie der Änderung der zulässigen Wohneinheiten. 

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, den Bebauungsplan Nr. 3 „Am Rain/Nagelbachstraße“ zu ändern und beauftragt die Verwaltung mit der Einleitung des Bauleitplanverfahrens. In der Planzeichnung soll ein Baufenster entsprechend Variante 1 ausgewiesen werden. Die Dachneigung des Bauvorhabens hat den Festsetzungen des Bebauungsplans zu entsprechen. Die Kosten des Bauleitplanverfahrens hat der Antragsteller zu tragen. Nach Abschluss des Bauleitplanverfahrens ist ein formeller Bauantrag zur Klärung der Erschließung zu stellen.

Beschluss 2:
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, den Bebauungsplan Nr. 3 „Am Rain/Nagelbachstraße“ zu ändern und beauftragt die Verwaltung mit der Einleitung des Bauleitplanverfahrens. In der Planzeichnung soll ein Baufenster entsprechend Variante 2 ausgewiesen werden. Die Dachneigung des Bauvorhabens hat den Festsetzungen des Bebauungsplans zu entsprechen. Die Kosten des Bauleitplanverfahrens hat der Antragsteller zu tragen. Nach Abschluss des Bauleitplanverfahrens ist ein formeller Bauantrag zur Klärung der Erschließung zu stellen.

Beschluss 1

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, den Bebauungsplan Nr. 3 „Am Rain/Nagelbachstraße“ zu ändern und beauftragt die Verwaltung mit der Einleitung des Bauleitplanverfahrens. In der Planzeichnung soll ein Baufenster entsprechend Variante 1 ausgewiesen werden. Die Dachneigung des Bauvorhabens hat den Festsetzungen des Bebauungsplans zu entsprechen. Die Kosten des Bauleitplanverfahrens hat der Antragsteller zu tragen. Nach Abschluss des Bauleitplanverfahrens ist ein formeller Bauantrag zur Klärung der Erschließung zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 7

Beschluss 2

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, den Bebauungsplan Nr. 3 „Am Rain/Nagelbachstraße“ zu ändern und beauftragt die Verwaltung mit der Einleitung des Bauleitplanverfahrens. In der Planzeichnung soll ein Baufenster entsprechend Variante 2 ausgewiesen werden. Die Dachneigung des Bauvorhabens hat den Festsetzungen des Bebauungsplans zu entsprechen. Die Kosten des Bauleitplanverfahrens hat der Antragsteller zu tragen. Nach Abschluss des Bauleitplanverfahrens ist ein formeller Bauantrag zur Klärung der Erschließung zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 7

Datenstand vom 22.04.2022 07:41 Uhr