Der Antragsteller beantragt mit Hilfe eines Vorbescheids, den Neubau eines Zweifamilienhauses mit Garagen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 3 „Am Rain / Nagelbachstraße“ planungsrechtlich zu prüfen. Mit dem Vorbescheid wird eine verbindliche Entscheidung über die Zulässigkeit des Bauvorhabens im Geltungsbereich des BPL Nr. 3 „Am Rain / Nagelbachstraße“ sowie das Maß der zulässigen Nutzung beantragt.
Geplant ist die Errichtung eines Doppelhauses mit den Maßen 10,00 m x 14,00 m mit einer Wandhöhe von 6,30 m bergseitig, einer Dachneigung von 26° sowie einer Doppelgarage mit den Maßen 6,50 m x 6,00 m.
Der Antrag auf Vorbescheid sieht 2 Varianten der Lage des Gebäudes innerhalb des Plangebiets vor.
Variante 1: Wohngebäude und Garage parallel zum Hang mit First in Nord-Süd-Ausrichtung
Variante 2: Wohngebäude und Garage mit First in Ost-West-Ausrichtung
Fragen, über die im Vorbescheid zu entscheiden ist:
Ist der geplante Neubau innerhalb des Geltungsbereichs des BPL Nr. 3 „Am Rain / Nagelbachstraße“ gemäß beiliegender Planzeichnung (V1 oder V2)
- dem Maß der baulichen Nutzung mit 2 Wohneinheiten
- der geplanten Gebäudegröße und Anordnung (V1 oder V2) sowie Höhenentwicklung
(Wandhöhe 6,30 m bergseitig)
planungsrechtlich zulässig?
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 3 „Am Rain / Nagelbachstraße“. Der Planbereich wurde mit der 5. Änderung in den Geltungsbereich des Bebauungsplans aufgenommen und sieht als Art der Nutzung ein Dorfgebiet vor. Der Bebauungsplan weist Baugrenzen für Wohngebäude und Garagen aus sowie Wandhöhen zwischen 6,00 m und 7, 30 m und eine Dachneigung von 18° - 25°. Ein Baufeld für das beantragte Bauvorhaben ist bisher nicht ausgewiesen. Darüber hinaus legt der Bebauungsplan eine Höchstzahl für zulässige Wohneinheiten fest – für das im Bebauungsplan ausgewiesene Grundstück Flur-Nr. 768 sind 7 Wohneinheiten zulässig.
Um das Bauvorhaben zu realisieren, müsste der Bebauungsplan geändert werden hinsichtlich der Ausweisung eines Baufeldes sowie der Änderung der zulässigen Wohneinheiten.