Neubau eines Dreifamilien-Wohnhauses in Reihenbauweise mit Garagen; Grundstück: Flur-Nr. 805/22, Gem. Hausham, Nagelbachstr. 30 Antragsteller: CW Bauprojekt Oberland AG, vertr. durch Herrn Christian Werth


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 21.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.04.2022 ö beschließend 10

Sachverhalt

Der Antragsteller plant, das bestehende Gebäude auf dem Grundstück Flur-Nr. 805/22 abzubrechen und stattdessen ein Doppelhaus und ein Dreifamilien-Wohnhaus in Reihenbauweise mit Garagen zu errichten. 
Der 3-Spänner soll mit einer Grundfläche von 18,52 m x 10,12 m, einer Wandhöhe von 6,50 m und einer Dachneigung von 26° errichtet werden. Die beiden Eckhäuser erhalten jeweils einen 3,25 m x 1,18 m großen verglasten Erker.

Die benötigten Stellplätze können durch 3 Garagenstellplätze und 3 Stellplätze auf dem Grundstück nachgewiesen werden.

Das Grundstück kann aufgrund der Bestandsbebauung gemäß § 34 BauGB dem Innenbereich zugeordnet werden. Nach § 34 Abs. 1 BauGB fügt sich das Bauvorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung ein.
Allerdings ragt die südliche Gebäudefront um ca. 0,50 m bzw. um ca. 1,40 m im Bereich der südlichen Erker über die in Vorgesprächen festgesetzte Trennlinie zwischen Innen- und Außenbereich in den Außenbereich hinein.

Beschlussvorschlag

Alternative 1:
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.

Alternative 2:
Der Bau- und Umweltausschuss hat grundsätzlich nichts gegen das geplante Bauvorhaben in der beantragten Größe einzuwenden. Allerdings ist die Lage des Dreifamilien-Wohnhauses um mindestens 0,50 m nach Norden zu verschieben. Bei Einreichung eines Bauantrags mit der geänderten Lage wird der 1. Bürgermeister Jens Zangenfeind ermächtigt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 7

Datenstand vom 06.05.2022 07:27 Uhr