Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Doppelhauses mit zwei Carports; Grundstück: Flur-Nr. 1039/34 T, Gem. Hausham, Bergmannstraße 32 Antragsteller: IB Haus- und Grundbesitz Immobilien GmbH
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 21.04.2022
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau- und Umweltausschuss | Sitzung des Bau- und Umweltausschusses | 21.04.2022 | ö | beschließend | 20 |
Sachverhalt
Der Antragsteller möchte vorab eine Einschätzung der Gemeinde über das zulässige Maß der Bebauung auf dem neu gebildeten Teilgrundstück der Flur-Nr. 1039/34 mit einer Grundstücksgröße von ca. 526 m².
Auf dem ursprünglich 1.043 m² großen Grundstück steht derzeit ein Einfamilienhaus, das abgerissen werden soll.
Bereits in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 08.02.2022 hat sich das Gremium mit der gleichen Frage befasst. Das dabei vorgestellte Doppelhaus mit den Maßen 13,68 m x 10,03 m wurde als zu groß befunden.
Das nunmehr geplante Doppelhaus soll die Maße 13,00 m x 9,00 m erhalten mit jeweils einem angebauten Einzelcarport. Damit ergibt sich eine im Allgemeinen Wohngebiet zulässige GRZ von ca. 0,4.
Beschlussvorschlag
Der Bau-und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB für den vorliegenden Vorbescheid. Ein formeller Bauantrag ist einzureichen.
Beschluss
Der Bau-und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB für den vorliegenden Vorbescheid. Ein formeller Bauantrag ist einzureichen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 7
Datenstand vom 06.05.2022 07:27 Uhr